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Abschlussarbeit

Um Ihre Abschlussarbeit schreiben zu k?nnen, gilt folgendes Vorgehen:

  1. Füllen Sie den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit oder Masterarbeit/Abschlussarbeit aus.
  2. Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Physik.
  3. Nach ?berprüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Prüfungsausschuss und das Prüfungssekretariat erhalten Sie das Zulassungsschreiben. 

Alle Hinweise zu Abschlussarbeiten finden Sie hier: Hinweise Abschlussarbeiten (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Unabh?ngig von der Ver?ffentlichung reichen Sie bitte mit Ihrer Abschlussarbeit immer die Einverst?ndniserkl?rung zur Ver?ffentlichung in der Bibliothek ein: Einverst?ndniserkl?rung Bibliothek (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Bitte beachten Sie die

Regeln der Fakult?t Physik zum Einsatz von künstlicher Intelligenz KI bei Abschlussarbeiten (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anerkennungen von früher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen k?nnen Sie nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach (Wieder-)Aufnahme des Studiums beantragen.

  1. Füllen Sie für jeden Kurs, der anerkannt werden soll den “Antrag zur Anerkennung von Prüfungsleistungen” aus.
  2. Lassen Sie sich von den zust?ndigen Fachvertretern/innen oder Modulverantwortlichen die Gleichwertigkeit best?tigen.
  3. Geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Physik ab.
  4. Anschlie?end wird nach Anerkennung durch den Prüfungsausschuss die Anerkennung in FlexNow verbucht.

Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Anmeldung zu Prüfungen

Zu s?mtlichen Prüfungen und Lehrveranstaltungen müssen Sie sich selbst in FlexNow anmelden.
Ohne eine Anmeldung in FlexNow ist die Teilnahme an einer Prüfung/Lehrveranstaltung nicht m?glich.

An- und Abmeldungen sind nur innerhalb der An- und Abmeldefristen m?glich.

Sollten Sie Probleme bei der Anmeldung zu einer Prüfung/Lehrveranstaltung haben, wenden Sie sich bitte an den zust?ndigen Lehrstuhl.

 


Bachelorzeugnis/ Masterzeugnis

Sie haben alle Prüfungsleistungen abgeschlossen und m?chten Ihr Bachelorzeugnis oder Masterzeugnis/Abschlusszeugnis beantragen?

So gehen Sie vor:

  1. ?berprüfen Sie, ob alle Ihre Leistungen bereits verbucht sind.
  2. Füllen Sie den “Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses/ Masterzeugnis” aus.
  3. Senden Sie den Antrag an das Prüfungsamt Physik.

Bitte beachten Sie die Hinweise, die in den Antr?gen vermerkt sind.

Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Antrag auf Ausstellung des Masterzeugnisses (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

 


Krankheit bei Prüfungen

So gehen Sie vor, wenn Sie krankheitsbedingt an einer Prüfung nicht teilnehmen k?nnen.

  1. Füllen Sie den “Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit” aus.
  2. Sie müssen ein ?rztliches Attest (im Original) anfügen.
  3. Senden Sie den Antrag postalisch (nicht per E-Mail oder Fax) an das Prüfungsamt Physik.

Antrag auf Anerkennung krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Informationen der Universit?t zu krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit finden Sie im Merkblatt Verhalten im Krankheitsfall (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei).


Leistungen und Prüfungen w?hrend der Beurlaubung

Eine Beurlaubung muss in der Studierendenkanzlei beantragt werden. 

Prüfungsleistungen w?hrend der Beurlaubung

W?hrend der Beurlaubung k?nnen Sie keine Studien- und Prüfungsleistungen im Erstversuch erbringen. Das Anfertigen einer Abschlussarbeit z?hlt auch als Prüfungsleistung. Eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen ist m?glich. 

Wiederholungsfristen

Durch die Beurlaubung werden Wiederholungsfristen in der Regel nicht unterbrochen, es sei denn die einschl?gige Prüfungsordnung sieht etwas anderes vor. Wenn die Wiederholungsfristen weiterlaufen, müssen Sie für den Fall, dass Sie eine Wiederholungsprüfung wegen eines triftigen Grundes nicht fristgerecht ablegen k?nnen, rechtzeitig einen Antrag auf Prüfungsfristverl?ngerung beim Prüfungssekretariat stellen. Die Beurlaubung entbindet Sie nicht davon, von der Einzelprüfung gesondert zurückzutreten. 

Weitere Informationen zur Beurlaubung finden Sie bei der Studierendenkanzlei.


Leistungsnachweis/ Notenausdruck

Sie k?nnen sich einen Leistungsnachweis über alle Ihren bisher abgelegten Leistungen im Studium selbst in FlexNow (externer Link, ?ffnet neues Fenster) erstellen.


Umbuchung von Leistungen

Füllen Sie den “Antrag auf Umbuchung von Leistungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)” aus und geben Sie den Antrag beim Prüfungsamt Physik ab.

Achtung: Der Antrag ist nicht für Lehramtsstudierende!

Antrag auf Umbuchung von Leistungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Wiederholungsprüfungen

Ab sofort ist die Immatrikulation/Rückmeldung auch für Wiederholungsprüfungen notwendig! (Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG - Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen)


Zertifikat für Zusatzausbildungen

Sie m?chten ein Zertifikat für ein Zusatzstudium beantragen?

Bitte beachten Sie: Zust?ndig für die Ausstellung des Zertifikates ist das Prüfungssekretariat Ihres Hauptstudiengangs.

Bitte beantragen Sie das Zertifikat nur bei uns, wenn Sie im Studiengang Bachelor Sc. Physik immatrikuliert sind.

 Antrag auf Ausstellung des Zertifikats (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Gerne k?nnen Sie den eigenh?ndig unterschriebenen Antrag auf Ausstellung des Zertifikats als PDF via E-Mail an folgende Adresse schicken: pa.physik@ur.de


Modulbeschreibungen

Hier finden Sie alle Modulbeschreibungen.

Immatrikulation & Exmatrikulation

Informationen und Ansprechpartner zum Thema Immatrikulation & Exmatrikulation finden Sie bei der Studierendenkanzlei.

Eine breite Treppe führt zu einem Geb?ude mit Fensterfront und Eingangstür, über der eine Beschriftung mit "Studierendenkanzlei" angebracht ist.
Fakult?t Physik

Weitere Informationen zum Studienfach auf den Seiten der Fakult?t Physik


Kontakt

Postanschrift

Universit?t Regensburg
Prüfungssekretariat Physik und Nanoscience
93040 Regensburg


?ffnungszeiten

w?hrend der Vorlesungszeit:

Mo. - Do. von 08:30 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

w?hrend der vorlesungsfreien Zeit:

Di. - Do. von 09:00 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

 

Email-Anfragen

Für Email-Anfragen nutzen Sie bitte das

                Kontaktformular (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Sie erreichen das Prüfungssekretariat Physik
auch unter

                pa.physik​(at)​ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)

Bitte verwenden Sie für Anfragen per Email
ausschlie?lich Ihre Stud.-Adresse!

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