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Allgemeine Informationen

  • Auskünfte, die dem Datenschutz unterliegen, k?nnen nur erteilt werden, sofern Sie sich ausweisen (gültiger Personalausweis, Führerschein oder Reisepass). Der Studierendenausweis reicht nicht aus
  • Unterlagen werden nur an die hinterlegte Postanschrift versandt. Eine neue/weitere Anschrift k?nnen Sie in SPUR hinterlegen
  • Hier finden Sie die Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen der UR
  • Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation richten Sie bitte an die Fachstudienberatung


Abschlussarbeit

Allgemeine Informationen

                
Wichtig: 

Die in den gebundenen Exemplaren befindliche Plagiatserkl?rung, deren korrekten Wortlaut Sie bitte Ihrem Zulassungsschreiben entnehmen, muss zwingend im Original von Ihnen unterzeichnet werden. Eine eingescannte/kopierte Unterschrift wird nicht akzeptiert! 

Zulassung zur Bachelorarbeit

Sobald Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, k?nnen Sie die Zulassung beantragen. 

Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit Informatik (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Der vollst?ndig ausgefüllte und von Ihnen unterzeichnete Antrag kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

Antr?ge


Allgemeine Hinweise: 

Die Antr?ge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet, was bei gro?em Ansturm zu einer gewissen Wartezeit führen kann. 

Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zum jeweiligen Antrag. Nur wenn Sie die Unterlagen vollst?ndig und ordnungsgem?? einreichen, kann eine problemlose und dadurch zügige Bearbeitung gew?hrleistet werden. 

Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie eine FlexNow-Buchungsbenachrichtigung via E-Mail. 

Bei Zeugniserstellung erhalten Sie jedoch keine FlexNow-Benachrichtigung, k?nnen allerdings Ihren FlexNow-Daten den Abschluss entnehmen, sobald wir die Abschlussberechnung vorgenommen und die Unterlagen erstellt haben. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Punkt "Zeugnisantrag". 

Anerkennung von externen Leistungen

Hier wird zwischen der Anerkennung von Leistungen aus dem Inland und dem Ausland unterschieden. W?hlen Sie daher bitte den für Sie zutreffenden Antrag: 

                                  

Hinweise: 

  • Der Antrag ist vollst?ndig und leserlich auszufüllen. Gerne k?nnen Sie mit Farbe und/oder Nummerierungen arbeiten
  • Die Modulposition, auf der die Leistung anerkannt werden soll, darf noch nicht belegt sein
    Ausnahme: Die hierauf befindliche UR-Lehrveranstaltung wurde mit "5,0 (Vers?umnis)" verbucht. D.h. sollten Sie die UR-Leistung erbracht, jedoch nicht bestanden haben, ist die Wiederholung hierzu zwingend an der UR abzulegen und kann nicht durch eine Anerkennung jeglicher Art abgegolten werden
  • Verwenden Sie bitte für jeden Fachbereich einen eigenen Antrag, da dieser von der jeweiligen Fachvertretung geprüft und mit Stempel und Unterschrift versehen werden muss
    Ausnahme: Sollten Sie die Best?tigung der Fachvertretung bereits via Lucom eingeholt haben, muss der Antrag nicht nochmals durch die Fachvertretung best?tigt werden. Reichen Sie in diesem Fall bitte die Lucom-Unterlagen zusammen mit dem von Ihnen ausgefüllten unter unterzeichneten Antrag auf Anerkennung und dem Leistungsnachweis bei uns ein
  • Beachten und prüfen Sie vor Antragsstellung bitte, ob Ihre Prüfungsordnung eine Frist zur Anrechnung (siehe § "Anrechnung") vorgibt. Nur wenn die Unterlagen vollst?ndig und ordnungsgem?? innerhalb dieser Frist im Prüfungssekretariat vorliegen, kann Ihr Antrag akzeptiert und bearbeitet werden
  • Internationalisierungsrichtlinie - Notenumrechnungstabelle

                                            

Die Unterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie zu diesem Zeitpunkt für den entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein müssen. Sollten Sie beurlaubt sein, kann der Antrag erst eingereicht werden, wenn Sie wieder regul?r rückgemeldet sind. 

Anerkennung von UR-Leistungen

Sofern Sie sich Leistungen aus einem anderen Studiengang der UR (z.B. aus dem B.Sc. WiWi oder einer Zusatzausbildung wie der SITA) anrechnen lassen m?chten, ist folgender Antrag zu verwenden: 

Antrag auf Anerkennung von UR-Leistungen (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

                      

Hinweise: 

  • Dem Antrag ist ein aktueller FlexNow-Leistungsnachweis mit Verifizierungscode beizulegen, welchen Sie sich selbst über FlexNow ausstellen k?nnen
  • Wichtig: Es muss immer die ursprüngliche Leistung anerkannt werden! Sollten Sie sich also z.B. in Ihrem B.Sc. BWL-Studium eine Leistung der LMU anrechnen lassen haben, dann müssen Sie sich diese LMU-Leistung gesondert für den B.Sc. Informatik anrechnen lassen! D.h. Sie müssen den von der Fachvertretung geprüften und best?tigten Antrag auf Anerkennung einer externen Leistung samt Leistungsnachweis der LMU bei uns einreichen
  • Die Angaben im Antrag müssen identisch mit den Angaben im beigefügten Leistungsnachweis sein. Daher bitte keinesfalls bei “Bezeichnung der Leistung/des Moduls” Modulnummern angeben, da diese nicht auf dem Datenblatt stehen! Gerne k?nnen Sie auch mit Farbe und/oder Nummerierungen arbeiten
  • Der Antrag ist von der Fachvertretung vorab zu prüfen und mit Stempel und Unterschrift zu versehen
  • Sofern Sie sich Leistungen eines Studiengangs der UR anrechnen lassen m?chten, in dessen Leistungsnachweis keine ECTS ausgewiesen werden, müssen die ECTS im Anerkennungsantrag angegeben und durch die Fachvertretung best?tigt werden
  • Beachten und prüfen Sie vor Antragsstellung bitte, ob Ihre Prüfungsordnung eine Frist zur Anrechnung (siehe § “Anrechnung”) vorgibt. Nur wenn die Unterlagen vollst?ndig und ordnungsgem?? innerhalb dieser Frist im Prüfungssekretariat vorliegen, kann Ihr Antrag akzeptiert und bearbeitet werden

                     

Die Unterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie zu diesem Zeitpunkt für den entsprechenden Studiengang immatrikuliert sein müssen. Sollten Sie beurlaubt sein, kann der Antrag erst eingereicht werden, wenn Sie wieder regul?r immatrikuliert sind. 

Krankmeldung (Anerkennung eines ?rztlichen Attests)

Sollte es Ihnen krankheitsbedingt nicht m?glich sein, an einer Prüfung (Klausur, mündliche Prüfung) teilzunehmen, müssen Sie unverzüglich ein aktuelles ?rztliches Attest (keine AU = Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung!) zusammen mit folgendem Antrag bei uns einreichen: 

Antrag auf Anerkennung einer krankheitsbedingten Prüfungsunf?higkeit (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Die Unterlagen sind im Original per Post/Einwurf in unseren Briefkasten einzureichen! 
Gerne k?nnen Sie die Unterlagen zus?tzlich als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de schicken, v.a. wenn der Versand per Post nicht unverzüglich m?glich ist (z.B. wegen Bettl?gerigkeit).

                                     

Hinweise: 

  • Es gibt inhaltliche Anforderungen an ein Attest, die zwingend einzuhalten sind. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Anforderungen k?nnen Sie dem folgenden Merkblatt entnehmen: 

    Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit 

    Beachten Sie hierzu bitte auch die “Checkliste” unten!
    Erfüllt Ihr Attest nicht die dort genannten Anforderungen, kann Ihre Krankmeldung nicht akzeptiert werden, sodass die Leistung mit “5,0 (Vers?umnis)” bewertet werden muss

  • Ob der Lehrstuhl einen Nachholtermin anbietet, müssen Sie bitte dort erfragen. Beachten Sie, dass Sie sich stets selbst über FlexNow anmelden müssen
  • Sollten Sie die Bearbeitungsfrist Ihrer Abschlussarbeit verl?ngern wollen, k?nnen Sie ebenso diesen Antrag verwenden oder das Attest zusammen mit einem schriftlichen (formlosen) Antrag bei uns einreichen. In diesem Fall ist im Attest zwingend ein konkreter Zeitraum anzugeben, damit wir das neue Abgabedatum berechnen k?nnen. Beachten Sie bitte, dass rückwirkende Krankmeldungen nicht berücksichtigt werden k?nnen. D.h. dass die Krankheitstage erst ab dem Tag des Arzttermins (= Datum des Attests) berücksichtigt werden
  • Sollten Sie die Bearbeitungsfrist einer Haus-/Seminararbeit verl?ngern wollen, müssen Sie sich bitte direkt an den Lehrstuhl wenden, an dem Sie diese Arbeit schreiben. Auch hier gelten die inhaltlichen Anforderungen an ein Attest
  • Sobald die von Ihnen eingereichten Originalunterlagen vollst?ndig und ordnungsgem?? bei uns vorliegen, werden wir Ihre Anmeldung in FlexNow mit dem Kommentar "Anerkannte Krankheit (Attest)" entschuldigen. Im Anschluss erhalten Sie eine FlexNow-Mitteilung via E-Mail

                                          

“Checkliste” zur Krankmeldung: 

  • Arzttermin sp?testens am Tag der Prüfung bzw. am letzten Tag der Bearbeitsungsfrist Ihrer Abschlussarbeit
  • Symptome ggf. samt Ausschluss von Prüfungsangst
  • Bei Verl?ngerung der Abschlussarbeit: konkreter Zeitraum der Krankschreibung
  • Antrag samt Attest am Tag des Arzttermins per Post (ggf. zus?tzlich via E-Mail) an das Prüfungssekretariat schicken 

Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung

Prüfungsverhinderung wegen Prüfungsüberschneidung

Für den Fall, dass zwei (oder mehrere) Prüfungen zeitgleich stattfinden und eine Abmeldung über FlexNow nicht mehr m?glich ist, k?nnen Sie eine (oder mehrere) Anmeldungen entschuldigen. Hierfür ist folgender Antrag zu verwenden: 

Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsverhinderung (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

                              

Hinweise: 

  • Im Antrag müssen alle betroffenen Lehrveranstaltungen samt der dazugeh?rigen Daten aufgelistet werden
  • Als Anlage ist eine schriftliche Best?tigung des jeweiligen Lehrstuhls beizufügen, aus der u.a. Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende) entnommen werden kann. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Best?tigung kann uns der Lehrstuhl auch gerne via E-Mail an pa.phil@ur.de zukommen lassen
  • Falls es sich um einen Erstversuch handelt, an dem Sie nicht teilnehmen m?chten, ist eine Anmeldung zum n?chsten Termin nur m?glich, wenn der Lehrstuhl "Erstschreiber" bzw. "Nachholer" zul?sst
    Info: "Nachholer" bitte nicht mit "Wiederholer" verwechseln. "Wiederholer" sind Studierende, welche die Prüfung bereits nicht bestanden haben
  • Sollte es sich bei einer der Lehrveranstaltungen um einen Wiederholungsversuch handeln, müssen Sie diesen zwingend wahrnehmen (Wiederholungsfrist!). In dem Fall ist somit nur eine Abmeldung von einem Erstversuch m?glich

                                           

Die Unterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de  

Umbuchung von Leistungen

Sollten Sie sich aus Versehen im falschen Modul angemeldet haben, k?nnen Sie dies mit folgendem Antrag korrigieren lassen:          

Antrag auf Umbuchung (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) 

                    

Hinweise: 

  • Dem Antrag ist als Anlage ein Screenshot der Lehrveranstaltung beizufügen. 
    Quelle: FlexNow => Rubrik “Studierendendaten”

    Dem Screenshot müssen folgende Daten entnommen werden k?nnen:

    • LV-Bezeichnung samt LV-Nr. sowie ggf. Gruppe
    • Lehrstuhl bzw. Dozent/in
    • Semester sowie Versuch Nr. x
    • Bewertung sowie Prüfungsdatum
  • Die Leistung, die verschoben werden soll, muss bereits bewertet und verbucht sein
  • Vor Antragsstellung ist von Ihnen zu prüfen, ob der Lehrstuhl die Anmeldung dieser LV für die gewünschte Modulposition freigegeben hat. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 k?nnen Sie i.d.R. anhand des Vorlesungsverzeichnisses prüfen. Sollten Sie sich unsicher sein, dann bitte direkt am Lehrstuhl erkundigen. Nur wenn die Freigabe durch den Lehrstuhl erfolgt ist, k?nnen wir die Umbuchung vornehmen
  • Es sind alle Versuche zu berücksichtigen. Es genügt somit nicht, nur den letzten Versuch umzubuchen. Im Antrag müssen folglich alle Versuche einzeln aufgelistet und je ein Screenshot hiervon beigefügt werden
  • Sollten Sie eine Ausnahmegenehmigung des Lehrstuhls erhalten, dass die im Antrag genannte LV ausnahmsweise auf die Position x umgebucht werden darf, muss dies entsprechend vom Lehrstuhl best?tigt werden. Hierfür gibt es zwei M?glichkeiten:
    • der Lehrstuhl bzw. die Fachvertretung vermerkt dies entsprechend auf dem Umbuchungsantrag (+ Stempel und Unterschrift)
    • der Lehrstuhl bzw. die Fachvertretung leitet uns Ihren Umbuchungsantrag (samt Anlage!) direkt via E-Mail weiter und best?tigt in dieser E-Mail, dass es sich vorliegend um eine Ausnahme handelt, die hiermit genehmigt wird

                                                    

Bitte beachten: 
Bei einer Umbuchung verbleiben Sie auf derselben Teilnehmerliste. Wir korrigieren lediglich den Ort (Modul/Position), wo diese LV eingebracht wird. 
Sollten Sie sich also auf der falschen Teilnehmerliste befinden bzw. w?re eine Umtragung auf eine andere Teilnehmerliste n?tig, müssen Sie sich hierfür an den Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden. 

                

Die Unterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

Zeugnisantrag

Wenn die im Antrag sowie unter "Hinweise" genannten Voraussetzungen erfüllt sind, k?nnen Sie das Abschlusszeugnis beantragen. 

Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

             

Hinweise: 

  • Es müssen alle Leistungen des Studiengangs bewertet und verbucht sein (auch diese, die Sie freiwillig belegt haben und nicht abschlussrelevant sind)
  • Sofern Sie mehrere studienbezogene Auslandsaufenthalte hatten, reichen Sie Seite 2 des Antrages bitte entsprechend mehrfach ein. Beachten Sie, dass dies nur die Auslandsaufenthalte betrifft, deren Leistungen Sie sich für das Studium in FlexNow haben anrechnen lassen
  • Dauer der Ausstellung:
    Die Zeugnisantr?ge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet. I.d.R. werden die Abschlussunterlagen innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Antrages von uns erstellt und zur Unterschrift (an Prüfungsausschuss sowie Dekan/in) weitergeleitet. Im Normalfall werden uns die Unterlagen innerhalb der darauffolgenden 1-2 Wochen zurückgeschickt. Im Anschluss werden die Dokumente noch gesiegelt und fertiggestellt.
    Insgesamt müssen Sie also mit mindestens 2-3 Wochen Wartezeit rechnen. W?hrend der Urlaubszeit und somit zum Semesterwechsel (vorlesungsfreie Zeit) dauert es jedoch meist l?nger, bis wir die Unterlagen wieder vorliegen haben
  • Sollten Sie eine Abschlussbest?tigung ben?tigen (z.B. zur Vorlage bei Ihrer Arbeitsstelle), so k?nnen Sie diese zusammen mit dem Abschlusszeugnis beantragen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend auf dem Zeugnisantrag oder in Ihrer E-Mail, sofern Sie den Antrag auf diese Weise bei uns einreichen.
    Die Abschlussbest?tigung wird sp?testens 2-3 Werktage nach Erhalt Ihres Antrages angefertigt und Ihnen - sofern Sie noch eine gültige Stud.-Adresse besitzen - vorab via E-Mail zugeschickt. Das Original wird an die in FlexNow hinterlegte Postanschrift versandt. Alternativ k?nnen Sie die Best?tigung auch gerne pers?nlich bei uns abholen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend

                                            

Der Antrag kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de (der Antrag muss vor dem Scannen eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden!)

Hinweise: 

  • Es müssen alle Leistungen des Studiengangs bewertet und verbucht sein (auch diese, die Sie freiwillig belegt haben und nicht abschlussrelevant sind)
  • Sofern Sie mehrere studienbezogene Auslandsaufenthalte hatten, reichen Sie Seite 2 des Antrages bitte entsprechend mehrfach ein. Beachten Sie, dass dies nur die Auslandsaufenthalte betrifft, deren Leistungen Sie sich für das Studium in FlexNow haben anrechnen lassen
  • Dauer der Ausstellung:
    Die Zeugnisantr?ge werden chronologisch nach Eingang bearbeitet. I.d.R. werden die Abschlussunterlagen innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt des Antrages von uns erstellt und zur Unterschrift (an Prüfungsausschuss sowie Dekan/in) weitergeleitet. Im Normalfall werden uns die Unterlagen innerhalb der darauffolgenden 1-2 Wochen zurückgeschickt. Im Anschluss werden die Dokumente noch gesiegelt und fertiggestellt.
    Insgesamt müssen Sie also mind mindestens 2-3 Wochen Wartezeit rechnen. W?hrend der Urlaubszeit und somit zum Semesterwechsel (vorlesungsfreie Zeit) dauert es jedoch meist l?nger, bis wir die Unterlagen wieder vorliegen haben
  • Sollten Sie eine Abschlussbest?tigung ben?tigen (z.B. zur Vorlage bei Ihrer Arbeitsstelle), so k?nnen Sie diese zusammen mit dem Abschlusszeugnis beantragen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend auf dem Zeugnisantrag oder in Ihrer E-Mail, sofern Sie den Antrag auf diese Weise bei uns einreichen.
    Die Abschlussbest?tigung wird sp?testens 2-3 Werktage nach Erhalt Ihres Antrages angefertigt und Ihnen - sofern Sie noch eine gültige Stud.-Adresse besitzen - vorab via E-Mail zugeschickt. Das Original wird an die in FlexNow hinterlegte Postanschrift versandt. Alternativ k?nnen Sie die Best?tigung auch gerne pers?nlich bei uns abholen. Vermerken Sie dies bitte entsprechend

                                            

Der Antrag kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de (der Antrag muss vor dem Scannen eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden!)

FlexNow

Das Prüfungsangebot in FlexNow und die dazugeh?rigen An- und Abmeldefristen werden von den Lehrstühlen festgelegt. Sollten Sie die Frist verpasst haben, müssen Sie sich daher bitte an den zust?ndigen Lehrstuhl wenden. 

Das Prüfungssekretariat ist lediglich für die Buchung des Kurses zust?ndig, sobald der Lehrstuhl die Leistung bewertet und uns die unterzeichnete Buchungsliste/Notenliste vorgelegt hat. Die Buchung unsererseits erfolgt i.d.R. sp?testens zwei Werktage nach Erhalt dieser Liste. Anschlie?end erhalten Sie eine Buchungsbenachrichtigung via E-Mail und k?nnen die Bewertung in FlexNow einsehen. 

Sollten Sie Fragen 

  • zum Prüfungsangebot
  • zu Kursinhalten
  • zu Vorleistungen
  • zur Korrekturdauer
  • zur Bewertung
  • zur ECTS-Vergabe
  • zum Wiederholungsangebot

haben, müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl wenden. 

Bei Fragen zu Studieninhalten, Prüfungsanforderungen, Studienaufbau und Studienorganisation wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung

An- bzw. Abmeldefrist verpasst

Nach Ablauf der An- bzw. Abmeldefrist müssen Sie sich bitte an den Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden

Fehlerhafte FlexNow-Anmeldung

Sollten Sie sich für die falsche Lehrveranstaltung angemeldet haben, müssen Sie dies selbst innerhalb der An- und Abmeldefrist korrigieren. Sollten die Fristen verstrichen sein, müssen Sie sich an den Lehrstuhl (Lehrstuhlsekretariat) wenden

FlexNow-Anmeldung w?hrend Beurlaubung

W?hrend einer Beurlaubung ist es Studierenden nicht m?glich, sich selbstst?ndig zu Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden (die Ablegung von Erstversuchen ist grunds?tzlich ausgeschlossen). In diesem Fall melden wir Sie an. Hierfür ben?tigen wir innerhalb des Anmeldezeitraumes einen schriftlichen (formlosen) Antrag von Ihnen. Geben Sie im Antrag neben Ihren pers?nlichen Daten bitte Folgendes unbedingt mit an: 

  • Matrikel-Nr.
  • LV-Bezeichnung sowie -Nr. und ggf. Gruppe + Dozent/in
  • Modul-Nr. sowie Position (z.B. INF-BSc-P04)

                         

Sollten Sie die Anmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte direkt an den für die LV zust?ndigen Lehrstuhl. Sollte dieser der Anmeldung zustimmen, reicht es, wenn uns der Lehrstuhl via E-Mail um die Anmeldung bittet. 

Sobald Sie für die Wiederholungsprüfung angemeldet sind, erhalten Sie eine entsprechende FlexNow-Mitteilung via E-Mail. 

                      

Hinweise: 

  • Sofern Sie wegen Mutterschutz/Elternzeit beurlaubt sind, ist die Ablegung von Erstversuchen und somit auch die eigenst?ndige FlexNow-Anmeldung m?glich
  • Beachten Sie bitte, dass Wiederholungsfristen durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt werden! 
    D.h. dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht m?glich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, k?nnen Sie die Wiederholungsfrist verl?ngern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen
    Ausnahme: Sofern es sich um eine Prüfung der WiWi-Fakult?t handelt, ist dieser Antrag im Prüfungssekretariat Geisteswissenschaften einzureichen

                           

Der Antrag kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail (Stud.-Adresse verwenden) an pa.phil@ur.de

FlexNow-Leistungsnachweis

Die FlexNow-Leistungsübersicht samt Verifizierungscode k?nnen Sie sich über FlexNow ausstellen

Passwort (RZ-Account) abgelaufen

Sollten Sie sich nicht in Ihren Account einloggen k?nnen, weil das Passwort abgelaufen ist, müssen Sie sich bitte an den Support des Rechenzentrums wenden

Probleme bei FlexNow-Anmeldung (Leitfaden)

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der FlexNow-Anmeldung haben, zeigt Ihnen der Leitfaden (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) was zu tun ist. 

Sofern 

  • der Lehrstuhl die LV für Ihren Studiengang und die gewünschte Modulposition zur Anmeldung freigegeben hat,
  • die An- bzw. Abmeldefrist l?uft,
  • diese Modulposition nicht bereits durch eine Anmeldung oder bestandene Leistung belegt ist
  • und etwaige Vorleistungen zur Anmeldung laut Modulbeschreibung/Prüfungsordnung erfüllt sind (diese müssen in FlexNow bestanden und verbucht sein)

wird der Leitfaden Sie an uns verweisen. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte über unser Kontaktformular. Sollten Anh?nge beigefügt werden müssen, k?nnen Sie uns auch direkt an pa.phil@ur.de schreiben. Verwenden Sie bitte stets Ihre Stud.-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. mit an. 

Beachten Sie, dass Sie in Ihrer E-Mail alle im Leitfaden genannten Informationen mitteilen müssen, da wir Ihnen andernfalls nicht weiterhelfen k?nnen!

                                              

Info:
Das Vorlesungsverzeichnis und die Option zur Veranstaltungssuche finden Sie in SPUR


Immatrikulation, Rückmeldung                               & Exmatrikulation

Laut Art. 84 Abs. 1 Satz 7 BayHIG (Immatrikulationserfordernis für alle Hochschulprüfungen) ist eine Immatrikulation so lange verpflichtend, bis die letzte Leistung erbracht wurde. 

Es ist somit auch eine Immatrikulation für Wiederholungsprüfungen zwingend erforderlich! 
 

Hinweise: 

  • Laut Studierendenkanzlei k?nnen Sie sich so lange für einen Studiengang rückmelden, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis beantragen. Sollten Sie sich bereits erfolgreich rückgemeldet haben, dann bleibt diese Rückmeldung bis zum Ende des entsprechenden Semesters bestehen, auch wenn Sie in der Zwischenzeit das Abschlusszeugnis beantragt und erhalten haben
  • Sollen Sie sich vorzeitig exmatrikulieren wollen, finden Sie alle wichtigen Hinweise hierzu u.a. auf der Homepage der Studierendenkanzlei
  • Für Korrekturen und die Zeugnisbeantragung ist eine Immatrikulation nicht n?tig. Dennoch sollten Sie sich so lange rückmelden, bis Sie sich sicher sind, dass alle Leistungen erfolgreich abgelegt wurden

Beurlaubung

Alle wichtigen Hinweise zur Beurlaubung finden Sie auf der Homepage der Studierendenkanzlei. 

Beachten Sie bitte, dass Wiederholungsfristen durch Beurlaubung i.d.R. nicht gehemmt werden! 
D.h. dass Sie trotz Beurlaubung an Wiederholungsprüfungen teilnehmen müssen. Sollte Ihnen dies nicht m?glich sein, weil Sie sich z.B. zum Zeitpunkt der Prüfung im Praktikum befinden, k?nnen Sie die Wiederholungsfrist verl?ngern. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise beim betreffenden Lehrstuhl vorlegen. 

          
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass es w?hrend einer Beurlaubung nicht m?glich ist, sich selbstst?ndig zu Wiederholungsprüfungen über FlexNow anzumelden (Ausnahme: Beurlaubung wegen Mutterschutz/Elternzeit). In diesem Fall melden wir Sie an. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise zu "FlexNow-Anmeldung w?hrend Beurlaubung"


Fachsemestereinstufung

Sofern Sie sich für einen neuen Studiengang immatrikulieren m?chten und sich hierfür mindestens 30 ECTS anrechnen lassen k?nnen und m?chten, ben?tigen Sie für die Immatrikulation eine Fachsemestereinstufung. Hierfür ist folgendes Formular zu verwenden:

Antrag auf Fachsemestereinstufung - Ein-Fach-Bachelor (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

                           

Vorgehensweise: 

1. Schritt: 
Wenden Sie sich mit einem aktuellen Leistungsnachweis Ihres bisherigen Studiengangs an die Fachvertretung des neuen Studienganges und lassen sich die ECTS-Angaben im Antrag mit Stempel und Unterschrift best?tigen.   


2. Schritt: 
Der vollst?ndig ausgefüllte und best?tigte Antrag kann im Anschluss folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de

     

3. Schritt:
Wir nehmen entsprechend der best?tigten ECTS die Einstufung vor → pro 30 ECTS wird ein Fachsemester angerechnet. Anschlie?end schicken wir Ihnen das Formular zur Fachsemestereinstufung vorab als PDF via E-Mail zu. Das Original folgt per Post. 

 

4. Schritt: 
Die Fachsemestereinstufung ist von Ihnen online bei der Studierendenkanzlei zur Ein- bzw. Umschreibung einzureichen. 

 

5. Schritt: 
Sobald Sie sich für den neuen Studiengang immatrikuliert haben, k?nnen Sie den Antrag auf Anerkennung bei uns einreichen, damit die bereits erbrachten Leistungen im neuen Studiengang angerechnet werden. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网en Antrag und alle wichtigen Hinweise hierzu finden Sie unter "Antr?ge" auf unserer Homepage.
Beachten Sie hierzu bitte, dass der neue Studiengang erst zum Beginn des entsprechenden Semesters aktiv wird → 1. April bzw. 1. Oktober. 
Erst dann werden die neuen Daten in FlexNow abgebildet. Reichen Sie den Antrag auf Anerkennung daher bitte erst bei uns ein, wenn Sie den neuen Studiengang in Ihren FlexNow-Daten sehen k?nnen, da uns die Prüfung und Bearbeitung Ihres Anerkennungsantrags zuvor nicht m?glich ist. 


H?chststudiendauer

Wenn Sie sich z.B. im Sommersemester im 8. Fachsemester (= H?chststudiendauer für den Erstversuch) befinden, müssen Sie Ihr Studium bis zum 30. September abschlie?en. Das bedeutet, dass bis dahin alle studienbegleitenden Leistungen in FlexNow eingetragen, bestanden und verbucht sein müssen (bitte frühzeitig bei den Lehrstühlen melden und ggf. um Vorkorrektur bitten) und die Abschlussarbeit sp?testens an diesem Tag bei uns eingereicht werden muss. Die Bewertung der Abschlussarbeit muss folglich zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen. 

Wird diese Frist nicht eingehalten, muss das erstmalige Nichtbestehen festgestellt werden. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网bezüglich erhalten Sie in den ersten Wochen des neuen Semesters einen entsprechenden Bescheid, der konkret aufzeigt, bis wann das Studium in der Wiederholung abgeschlossen werden muss. Die Wiederholungsfristen k?nnen Sie ebenso der Prüfungsordnung entnehmen. Beachten Sie bitte, dass Sie sich in dem Fall zwingend rückmelden müssen! 

Wird das Studium wiederum innerhalb der Wiederholungfrist nicht abgeschlossen, bedeutet dies das endgültige Nichtbestehen des Studiengangs. 

                                

Besonderheit “Corona-Semester”:

Aus den Coronasonderbestimmungen des BayHSchG ergibt sich, dass in Bezug auf Regeltermine und (Prüfungs-)Fristen vier Semester (SoSe 2020 bis WiSe 21/22) nicht als Fachsemester (und somit als “Frist-Semester”) z?hlen. 

Beispiel: 
Sie haben sich im WiSe 20/21 für den B.A. immatrikuliert: 

  • WiSe 20/21 - Corona-Semester (Studienverlaufsbescheinigung: 1. FS)
  • SoSe 2021 - Corona Semester (Studienverlaufsbescheinigung: 2. FS)
  • WiSe 21/22 - Corona-Semester (Studienverlaufsbescheinigung: 3. FS)
  • SoSe 2022 - 1. “Frist-Semester” (Studienverlaufsbescheinigung: 4. FS)
  • WiSe 22/23 - 2. “Frist-Semester” (Studienverlaufsbescheinigung: 5. FS)
  • usw. 

Im SoSe 2025 befinden Sie sich somit im 7. “Frist-Semester” (10. Fachsemester laut Studienverlaufsbescheinigung) und haben somit noch ein weiteres Semester - konkret bis zum Ende des 8. “Frist-Semesters” → WiSe 25/26 - Zeit, Ihr Studium im Erstversuch abzuschlie?en. 

Verl?ngerung der H?chststudiendauer

Sollte es Ihnen nicht m?glich sein, das Studium fristgerecht abzuschlie?en, k?nnen Sie einen Antrag auf Studienzeitverl?ngerung stellen. 

Wichtig: Eine Verl?ngerung ist nur m?glich, sofern Sie Gründe nachweisen, die Sie nicht selbst zu vertreten haben! 

Sollte dies der Fall sein, so k?nnen Sie einen schriftlichen (formlosen) Antrag samt Nachweise bei uns vorlegen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 sollte zeitnah, sp?testens zum Ende der Vorlesungszeit passieren! 

Die Originalunterlagen k?nnen folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten

     

Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden vorab von uns geprüft. Sollten wir Fragen zu Ihrem Antrag haben oder weitere Nachweise ben?tigen, werden wir uns schnellstm?glich via E-Mail bei Ihnen melden (bitte Stud.-Adresse prüfen!).
Sobald die Unterlagen vollst?ndig vorliegen, werden diese zur Entscheidung an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Dessen Entscheidung wird Ihnen schriftlich (per Post an die hinterlegte Anschrift) mitgeteilt. 

                                                 

Wichtig: Sollten Sie als Nachweis ein Attest einreichen, dann unbedingt die inhaltlichen Anforderungen im nachfolgenden Merkblatt beachten! 

Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)


Vorl?ufige Gesamtnote

Sofern Sie Ihr Studium noch nicht vollst?ndig abgeschlossen haben, k?nnen Sie für Bewerbungen eine vorl?ufige Gesamtnote bei uns beantragen. 
Verwenden Sie hierfür bitte die Ihnen zugewiesene Stud.-Adresse sowie unser Kontaktformular (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

Folgende Angaben werden zur Ausstellung ben?tigt: 

  • Um welche Bewerbung handelt es sich? Master, Stipendium, Stellenangebot?
  • Bei Masterbewerbung:
    • Interne Bewerbung: Für welchen Master bewerben Sie sich? Hierzu bitte die Hinweise unten beachten!
    • Externe Masterbewerbung: An welcher Universit?t?
  • Sie erhalten grunds?tzlich die Unterlagen vorab via E-Mail. Das Original folgt per Post (an die hinterlegte Anschrift). Sollten Sie mehrere Originale ben?tigen, so lassen Sie uns dies bitte wissen

                              

Hinweise: 

  • Für die interne Masterbewerbung im Bereich I.M.S.K. wird laut Studiengangskoordination keine von uns erstellte vorl?ufige Gesamtnote ben?tigt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination
    Ausnahme: M.A. Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft sowie M.A. Digital Humanities
  • Für die Praktikumsbewerbung wird keine vorl?ufige Gesamtnote ben?tigt. Sollte Ihre Praktikumsstelle diese jedoch ausdrücklich fordern, dann lassen Sie uns bitte den entsprechenden Nachweis zukommen
  • Den Leistungsnachweis müssen Sie sich selbst über FlexNow ausstellen. Da dieser mit einem Verifizierungscode versehen ist, bedarf es keiner gesonderten Best?tigung durch das Prüfungssekretariat. Dennoch gibt es vereinzelt Universit?ten, die diesen Leistungsnachweis nicht akzeptieren. Umso wichtiger ist es, dass Sie uns alle Universit?ten nennen, an denen Sie sich bewerben, damit wir Ihnen gegebenenfalls einen von uns best?tigten Leistungsnachweis mitschicken
  • Die Unterlagen werden i.d.R. 1-2 Werktage nach Erhalt Ihrer E-Mail angefertigt und Ihnen vorab als PDF an die Stud.-Adresse geschickt. Die Originale folgen per Post. Stellen Sie daher bitte sicher, dass die von Ihnen hinterlegte Anschrift aktuell und korrekt ist

Zusatzausbildung / Zusatzstudium

Wir sind nur dann für Sie und Ihre Zusatzausbildung bzw. Ihr Zusatzstudium zust?ndig, wenn Sie für den (Haupt)Studiengang B.Sc. Informatik immatrikuliert sind!
                 

Sollten Sie Anerkennungen, Umbuchungen oder Einbuchungen ben?tigen, so verwenden Sie bitte die Antr?ge unter der Kategorie “Allgemeine Antr?ge”.

Sobald das Zusatzstudium erfolgreich abgeschlossen wurde, k?nnen SIe das Zertifikat beantragen. 

Antrag auf Ausstellung des Zertifikats (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)

Der Antrag kann folgenderma?en bei uns eingereicht werden: 

  • pers?nlich w?hrend unserer ?ffnungszeiten
  • per Post/Einwurf in unseren Briefkasten
  • als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de (der Antrag muss vor dem Scannen bitte eigenh?ndig im Original unterzeichnet werden!)

                 

Studienbegleitende IT-Ausbildung (SITA): 

Bei jedem Studierenden der UR mit einem FlexNow-Account erscheint diese Zusatzausbildung automatisch. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzausbildung, die nicht vom Prüfungssekretariat verwaltet wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Homepage der SITA (externer Link, ?ffnet neues Fenster)

                            

Zusatzstudium Genderkompetenz: 

Auch dieses Zusatzstudium wird nicht von uns verwaltet. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Koordinierungsstelle Chancengleichheit (externer Link, ?ffnet neues Fenster)


Kontakt

Nicole Keilhack

Stephanie Rappl

Sonja Rugiano


?ffnungszeiten

W?hrend der Vorlesungszeit:

Mo. - Do. von 08:30 - 12:00 Uhr

sowie Mi. 13:00 - 15:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung
       

W?hrend der vorlesungsfreien Zeit:

Di.- Do. von 09:00 - 12:00 Uhr

oder nach vorheriger Vereinbarung

                           

Ein pers?nliches Erscheinen ist jedoch oft nicht notwendig! Die Abgabe von Unterlagen oder Abschlussarbeiten kann z.B. auf dem Postweg oder durch Einwurf in den (Fristen-)Briefkasten erfolgen. 

E-Mail

Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das 
   
                  Kontaktformular (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
   
So k?nnen wir sicherstellen, alle für uns relevanten Informationen zu erhalten!  

Sollten Sie Anlagen beifügen müssen, k?nnen Sie sich direkt an pa.phil@ur.de wenden. 
Bitte verwenden Sie hierfür Ihre Stud.-Adresse und geben Ihre Matrikel-Nr. mit an!

Postanschrift

Universit?t Regensburg
Prüfungssekretariat                       Geisteswissenschaften sowie FIDS
Universit?tsstra?e 31
93053 Regensburg

    

Briefkasten des                                         Prüfungssekretariats 

Unser Briefkasten befindet sich links neben dem Eingang zum "Infozentrum Prüfungsamt" (gl?serner Raum PT 1.1.12 D). Hierbei handelt es sich um KEINEN Fristenbriefkasten, weshalb dieser NICHT für Abschlussarbeiten geeignet ist!   

Abschlussarbeiten reichen Sie bitte per Post ein oder werfen diese in den schwarzen Fristenbriefkasten beim Verwaltungsgeb?ude (?ffnet neues Fenster) der UR

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