FlexNow-/Buchungsliste
Kommentare/Bewertungen und deren Bedeutung
- ?ohne“ -> Leistung wurde noch nicht erbracht; die Frist zur Erbringung der Leistung l?uft noch
- ?Zur Korrektur“ -> Die Leistung wurde fristgerecht eingereicht; die Korrektur steht noch aus
- ?5,0 (Vers?umnis)“ ->Die Leistung wurde nicht oder nicht fristgerecht erbracht
Semesterübergreifende Fristverl?ngerung (z.B. bei Hausarbeiten)
Wenn ein Studierender eine Fristverl?ngerung erh?lt und sich die Verl?ngerung bis ins n?chste Semester erstreckt, muss der Studierende auf die FlexNow-Liste des Folgesemesters gesetzt werden. Nur so hat der Lehrstuhl die Kontrolle darüber, ob der Studierende auch im Folgesemester regul?r immatrikuliert/rückgemeldet ist, was für die Ablegung von Leistungen zwingend erforderlich ist!
Es ist zwingend zu beachten, dass eine Verl?ngerung nur dann m?glich ist, wenn der Studierende nicht selbst zu vertretende Gründe nachweist. Ebenso ist zu beachten, dass es Grenzen für Verl?ngerungen gibt. Bei Fragen hierzu bitte die Rechtsabteilung kontaktieren.
Grunds?tzlich empfiehlt es sich, das neue Fristende (=Prüfungsdatum) beim betroffenen Studierenden in der FlexNow-Liste zu vermerken, sodass der Studierende sowie der Lehrstuhl auf einen Blick erkennt, wann die Frist zur Erbringung der Leistung abl?uft.
Prüfungsdatum
Beim Prüfungsdatum handelt es sich um den Tag der Abgabe/Erbringung der Leistung, also z.B. der Tag, an dem die Klausur geschrieben, die Hausarbeit eingereicht oder das Referat gehalten wurde.
Hierbei muss Folgendes beachtet und unterschieden werden:
- Sollten alle Studierenden dasselbe Prüfungsdatum haben (wie z.B. bei einer Klausur), muss dieses Prüfungsdatum vom Lehrstuhl entweder in der FlexNow-Liste hinterlegt ODER auf der Buchungsliste für das Prüfungssekretariat vermerkt werden. Letzteres ist v.a. dann wichtig, wenn sich das Prüfungsdatum ge?ndert hat. In dem Fall überschreiben wir das in der FlexNow-Liste hinterlegte Prüfungsdatum bei allen (noch nicht gebuchten) Bewertungen
- Wenn die Studierenden individuelle Prüfungsdaten haben - was bei Hausarbeiten i.d.R. der Fall ist -, muss das jeweilige Prüfungsdatum vom Lehrstuhl bei jedem Studierenden manuell in der FlexNow-Liste hinterlegt werden
Achtung:
Auf der Buchungsliste für das Prüfungssekretariat darf dann keinesfalls ein Prüfungsdatum eingetragen werden, da andernfalls bei der Buchung die individuellen Prüfungsdaten überschrieben werden würden!
Grunds?tzlich gilt: Sind die Prüfungsdaten in der FlexNow-Liste korrekt hinterlegt, muss auf der Buchungsliste kein Prüfungsdatum eingetragen werden.
WICHTIG:
Beim Prüfungsdatum handelt es sich somit keinesfalls um das Korrekturdatum! Die Korrekturdauer darf den Studierenden nicht angelastet werden.
Beim Prüfungsdatum handelt es sich folglich um kein willkürliches, sondern um ein konkretes Datum, das vom Lehrstuhl korrekt zu hinterlegen ist, da dieses über das Abschluss- und somit das Zeugnisdatum entscheiden kann.
Wann der Kommentar “ohne” auf einer Buchungsliste nicht mehr akzeptiert wird
Wenn Sie eine Buchungsliste eines vergangenen Semesters einreichen, muss bereits feststehen, ob die hierauf befindlichen Studierenden eine Leistung erbracht, vers?umt oder eine Verl?ngerung erhalten haben. Dementsprechend ist die FlexNow-Liste auch zu verwalten (siehe Anmerkungen oben). Nur wenn der Kommentar “ohne” nicht mehr auftaucht, kann die Liste an das Prüfungssekretariat geschickt und gebucht werden.
“Checkliste” für die Einreichung der Buchungsliste beim Prüfungssekretariat:
- Stimmen Prüfungsdatum und Semester überein? Wenn nein, dann bitte Prüfungsdatum korrigieren oder den Studierenden auf die korrekte FlexNow-Liste setzen
- Wurden alle Anmeldungen korrekt kommentiert/bewertet?
- Bei individuellen Prüfungsdaten: Wurde bei allen Studierenden das korrekte Prüfungsdatum hinterlegt? Stimmt das Prüfungsdatum mit dem Semester überein?
- Bei Buchungslisten vergangener Semester: Befindet sich noch der Kommentar “ohne” auf der Liste? Wenn ja, bitte entsprechend kommentieren/bewerten
Nur wenn die Buchungsliste diese Voraussetzungen erfüllt, kann diese beim Prüfungssekretariat eingereicht werden!
Wer die Buchungsliste unterschreiben muss bzw. darf
Die Unterschrift ist von der für diese Lehrveranstaltung zust?ndigen Lehrperson oder einer (mindestens ?gleichwertigen“) Vertretung zu leisten.
Einreichung der Buchungsliste beim Prüfungssekretariat
Buchungslisten bitte ausschie?lich via E-Mail einreichen! Die originale Buchungsliste in Papierform wird nicht ben?tigt!
Bitte beachten:
Die Prüfungssekretariate sind nach Studieng?ngen aufgeteilt. Daher bitte beachten, welchen Studiengang die Buchungsliste (haupts?chlich) betrifft und die Buchungsliste als PDF via E-Mail an das entsprechende Prüfungssekretariat schicken. Verwenden Sie hierfür bitte Ihre dienstliche E-Mail-Adresse!
Nachfolgend finden Sie die entsprechenden E-Mail-Adressen sowie die Fachnummern, die das jeweilige Lehramtstudium kennzeichnen:
- Geisteswissenschaften sowie B.Sc. Informatik: pa.phil@ur.de
- Sonderschulp?dagogik (27 bzw. SO), Lehramt Grundschule (21) sowie Lehramt Mittelschule (22): pa.gsms@ur.de
- Lehramt Realschule (23): pa.rs@ur.de
- Lehramt Gymnasium (25): pa.gym@ur.de
Gutachten zur Abschlussarbeit
Gutachten dürfen Sie gerne als PDF via E-Mail an pa.phil@ur.de schicken. Verwenden Sie hierfür bitte Ihre dienstliche E-Mail-Adresse. Das Originalgutachten in Papierform muss nicht nachgereicht werden
Schreibrecht anfordern
Sollten Sie die Bewertung einer bereits gebuchten Leistung korrigieren müssen, ben?tigen Sie hierfür erneut das Schreibrecht.
Wenden Sie sich hierfür bitte via E-Mail an pa.phil@ur.de.
Hierbei müssen zwei F?lle unterschieden werden:
- Bei Einzelf?llen teilen Sie uns bitte folgende Daten mit:
- Matrikel-Nr. und Name des Studierenden
- LV-Bezeichnung
- Semester
- Modul, in dem die LV vom Studierenden eingebracht wurde
- Sollten Sie die komplette Liste oder einen erheblichen Teil hiervon bearbeiten müssen, teilen Sie uns bitte die Buchungs-ID mit, die in der Fu?zeile der Buchungsliste zu finden ist. In dem Fall erteilen wir Ihnen das Schreibrecht für die gesamte FlexNow-Liste.
Grunds?tzlich ist immer zu begründen, weshalb das Schreibrecht erneut ben?tigt wird!