Universit?tsinterne Akkreditierung
Die Systemakkreditierung bescheinigt der Universit?t, dass ihr Qualit?tssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, die Qualit?tsstandards ihrer Studieng?nge zu gew?hrleisten und erh?lt damit das Recht, das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Bachelor- und Masterstudieng?nge im Rahmen der Konzept- und der Studiengangsevaluation für einen befristeten Zeitraum von acht Jahren selbst zu verleihen.
Die Fachevaluation der Lehramts(teil-)studieng?nge wird nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens ebenfalls für die Dauer von acht Jahren zertifiziert.
Verfahren der uni-internen Akkreditierung
Konzeptevaluation - Einführung neuer Studieng?nge
Die Konzeptevaluation dient der Einhaltung und Sicherung universit?tsinterner Qualit?tskriterien sowie der relevanten externen Anforderungen bei der Einführung neuer Studieng?nge. Sie soll darüber hinaus die Studierbarkeit und Durchführbarkeit der neuen Studieng?nge sicherstellen.
Die Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre i.d.F. der ?nderungssatzung vom 27. Juli 2023 regelt in §5 den Geltungsbereich, den Zweck sowie die Zust?ndigkeiten der Konzeptevaluation. Der genaue Ablauf sowie allgemeine Grunds?tze werden in der Verfahrensbeschreibung zur Einführung neuer Studieng?nge beschrieben. Die Verfahrensbeschreibung steht allen Universit?tsangeh?rigen im Intranet zur Verfügung.
Verfahrens- bzw. Prüfschritte
Begutachtung durch die Universit?tsleitung
Bei der Einführung neuer Studieng?nge wird der Universit?tsleitung noch vor Ausarbeitung der gremienrelevanten Studiengangsdokumente eine Kurzbeschreibung des neuen Studienganges zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt. Die Universit?tsleitung überprüft dabei insbesondere, ob:
- der Studiengang in das Profil der Universit?t Regensburg passt,
- der Studiengang mit den Zielen der Universit?t in Studium und Lehre übereinstimmt,
- die Nachfrage nach dem Studiengang sowie der Bedarf nach Absolventen und Absolventinnen des Studienganges plausibel belegt ist und ob
- ausreichend personelle, finanzielle und s?chliche Ressourcen zur Durchführung des neuen Studienganges zur Verfügung stehen.
Die Universit?tsleitung gibt anschlie?end eine Stellungnahme zu dem geplanten Studiengang an den Senat sowie die Studiengangsverantwortlichen ab.
Externe Begutachtung fachlich-inhaltlicher Kriterien
Um eine externe Einsch?tzung zu den fachlich-inhaltlichen Aspekten des geplanten Studiengangs zu erhalten, bindet die Fakult?t eine Gruppe externer Gutachter und Gutachterinnen in das Verfahren der Konzeptevaluation ein. Die Gutachtergruppe setzt sich zusammen aus:
- mindestens einem fachlich einschl?gigen Hochschullehrer oder einer fachlich einschl?gigen Hochschullehrerin einer anderen Hochschule,
- mindestens einem bzw. einer fachlich nahestehenden externen Studierenden sowie
- einem Vertreter oder einer Vertreterin der Berufspraxis.
Die Begutachtung erfolgt in der Regel in Form einer Begehung, die in Pr?senz oder digital durchgeführt werden kann. Die externe Gutachtergruppe prüft die Studieng?nge im Hinblick auf alle einschl?gigen fachlich-inhaltlichen Kriterien. Die Ergebnisse der Begehung werden dokumentiert und der Gutachtergruppe zur Stellungnahme zugesandt.
Interne formal-rechtliche Prüfung der Studiengangsdokumente
Die Studiengangsdokumente werden vom Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten im Hinblick auf formal-rechtliche Kriterien sowie auf Durchführbarkeit des Studiengangs geprüft. Gegebenenfalls müssen die Dokumente nochmals überarbeitet werden, bevor sie nach abschlie?ender Prüfung durch das Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten (Ref. I/2) zur Beschlussfassung in den Gremien freigegeben werden, so dass nur rechtlich einwandfreie Dokumente den Gremien vorgelegt werden.
Begutachtung durch den Senat
Abschlie?end prüft der vom Senat eingesetzte Senatssauschuss "AG Prüfungsordnungen" die vorgelegten Studiengangsdokumente daraufhin, ob alle formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien eingehalten bzw. angemessen umgesetzt wurden, und gibt eine Beschlussempfehlung an den Senat ab. Die Ergebnisse der Prüfung des Senatsausschusses werden der Fakult?t vorgelegt, um ggf. eine Stellungnahme und/oder Nachbesserungen zu erm?glichen.
Beschluss der Einführung und Akkreditierung
Nachdem die Dokumente abschlie?end überarbeitet wurden, werden sie dem Senat und dem Universit?tsrat zum Beschluss vorgelegt und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird über die Einrichtung des Studiengangs unterrichtet. Anschlie?end werden die Prüfungs- und Studienordnung sowie ggf. weitere Satzungen von der Pr?sidentin bzw. dem Pr?sidenten genehmigt. Mit Genehmigung der Prüfungsordnung durch die Pr?sidentin bzw. den Pr?sidenten gilt der neu einzuführende Studiengang für die Dauer von acht Jahren als akkreditiert und die Universit?tsleitung verleiht das Siegel des Akkreditierungsrates für akkreditierte Studieng?nge.
Studiengangsevaluation - Reakkreditierung bestehender Studieng?nge
Das Verfahren der Studiengangsevaluation dient nicht nur der Reakkreditierung bestehender Studieng?nge, sondern auch der selbstkritischen Auseinandersetzung mit den St?rken und Schw?chen sowie den M?glichkeiten zur Weiterentwicklung des evaluierten Studiengangs und der Studienbedingungen auf Grundlage einer breiten Datenbasis.
Die Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre i.d.F. der ?nderungssatzung vom 27. Juli 2023 regelt in § 6 den Geltungsbereich, den Zweck, die Zust?ndigkeiten sowie den Ablauf der Studiengangsevaluation. Der genaue Ablauf und die Zust?ndigkeiten werden detailliert in der Verfahrensbeschreibung zur Evaluation der Studieng?nge (abrufbar im Intranet) beschrieben. Als Hilfestellung für die Evaluation der Bachelor- und Masterstudieng?nge steht darüber hinaus der Leitfaden für die Studiengangsevaluation (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (abrufbar im Intranet) zur Verfügung, in welchem nicht nur die allgemeinen Grunds?tze und der Ablauf des Verfahrens, sondern auch die der Evaluation zugrunde liegenden Kriterien und Anforderungen beschrieben werden.
Alle Bachelor- und Masterstudieng?nge der Universit?t Regensburg durchlaufen das Verfahren zyklisch im Abstand von acht Jahren. Durchl?uft der Studiengang die Studiengangsevaluation zum ersten Mal, erfolgt diese erstmals acht Jahre nach seiner Einführung und der damit verbundenen Konzeptevaluation. Gegenstand des Verfahrens ist ein Studiengang als Ganzes oder ein Teilstudiengang. Verwandte Studieng?nge bzw. Fachrichtungen k?nnen in einem Evaluationsverfahren zusammengefasst werden (Clusterevaluation). Im Falle von Kombinationsstudieng?ngen, die über eine Fakult?t oder ein Fach hinausgehende F?cherkombinationen erlauben, setzt sich die Evaluation aus einer Fach- und einer Modellbewertung zusammen.
Für die Durchführung der Studiengangsevaluation wird auf Fakult?ts- bzw. Fachbereichsebene eine fakult?tsinterne Arbeitsgruppe (AG Evaluation) eingerichtet, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der verschiedenen Statusgruppen zusammensetzt und in der Regel vom Studiendekan bzw. der Studiendekanin geleitet wird. Bei interdisziplin?ren Studieng?ngen wird darauf geachtet, dass die beteiligten Fakult?ten in der AG Evaluation angemessen vertreten sind. Die Mitglieder der AG Evaluation werden vom Fakult?tsrat bestellt und sind somit von der Fakult?t legitimiert, den Studiengang zu bewerten und Ma?nahmen zur Weiterentwicklung zu formulieren.
Verfahrens- bzw. Prüfschritte
Rechtsprüfung
Im Zuge der Studiengangsevaluation überprüft das Referat für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten (Ref. I/2) die Ordnungen und Modulkataloge der zu evaluierenden Studieng?nge darauf hin, ob sie mit den aktuellen externen, insbesondere rechtlichen und ministeriellen Vorgaben, d.h. den formalen Kriterien aus Teil 2 der BayStudAkkV übereinstimmen. Die Ergebnisse der Rechtsprüfung werden in einem Prüfbericht dargelegt.
Externe Begutachtung
Im Rahmen des Verfahrens der Studiengangsevaluation erfolgt eine Begehung durch eine externe Gruppe von Gutachtern und Gutachterinnen, die in Pr?senz oder digital durchgeführt werden kann. Die externe Gutachtergruppe setzt sich zusammen aus:
- mindestens zwei fachlich einschl?gigen Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen einer anderen Hochschule,
- mindestens einem oder einer fachlich nahestehenden externen Studierenden sowie
- einem Vertreter oder einer Vertreterin der Berufspraxis
Im Rahmen der Begehung erh?lt die Gutachtergruppe die M?glichkeit, mit den Mitgliedern der AG Evaluation sowie mit Vertretern und Vertreterinnen der Lehrenden und der Studierenden zu sprechen. Die Einbeziehung der Gruppe der Gutachter und Gutachterinnen dient nicht nur der Bewertung der einschl?gigen fachlich-inhaltlichen Kriterien, sondern insbesondere auch der Diskussion von M?glichkeiten zur Weiterentwicklung der evaluierten Studieng?nge im Sinne einer kollegialen Beratung. Als Hilfestellung für die Durchführung der Begutachtung erh?lt die Gutachtergruppe eine Handreichung, in welcher u.a. das Verfahren der Studiengangsevaluation sowie die Rolle der Gutachter und Gutachterinnen beschrieben werden, sowie eine Checkliste, in welcher alle zu bewertenden fachlich-inhaltlichen Kriterien bzw. die relevanten Fragestellungen aufgeführt sind. Die Ergebnisse der Begutachtung werden dokumentiert und der Gutachtergruppe im Anschluss an die Begehung zur Stellungnahme zugesandt.
St?rken-Schw?chen-Analyse
Nach Abschluss der externen Begutachtung führt die AG Evaluation – auf Grundlage der ma?geblichen, im Leitfaden für die Studiengangsevaluation definierten Kriterien und Anforderungen – eine Bewertung der zu evaluierenden Studieng?nge sowie eine St?rken-Schw?chen-Analyse durch und formuliert Ma?nahmen zur Weiterentwicklung der Studieng?nge und Studienbedingungen. Hierbei werden sowohl die Ergebnisse der externen Begutachtung als auch die Ergebnisse der im Zuge des Verfahrens durchgeführten Befragungen sowie die bereit gestellten statistischen Daten berücksichtigt. Die Ergebnisse des Evaluationsverfahrens werden in einem Evaluationsbericht zusammengefasst, welcher vor Weiterleitung an die Arbeitsgruppe Studium und Lehre, dem Fakult?tsrat zur Freigabe vorgelegt wird.
Akkreditierungsempfehlung
Nach Freigabe durch den Fakult?tsrat wird der Evaluationsbericht der fakult?ts- und statusgruppenübergreifenden zentralen Arbeitsgruppe Studium und Lehre vorgelegt.Die AG Studium und Lehre wertet den Evaluationsbericht der Fakult?t einschlie?lich der Ergebnisse der externen Begutachtung sowie den Prüfbericht des Referats für Studienbezogene Rechtsangelegenheiten auf Grundlage der ma?geblichen Evaluationskriterien aus. Sie bespricht mit den Mitgliedern der AG Evaluation die Ergebnisse der Evaluation und stimmt mit ihnen die Ma?nahmen zur Weiterentwicklung der Studieng?nge und der Studienbedingungen, welche in die Vereinbarung mit der Universit?tsleitung aufgenommen werden sollen, ab. Die AG Studium und Lehre spricht eine Akkreditierungsempfehlung sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Studieng?nge und der Studienbedingungen an die Universit?tsleitung aus.
Akkreditierungsentscheidung und Siegelvergabe
Auf Grundlage der Akkreditierungsempfehlung sowie der Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Studieng?nge und der Studienbedingungen der AG Studium und Lehre vereinbart die Universit?tsleitung mit der jeweiligen Fakult?t Ma?nahmen zur Weiterentwicklung der evaluierten Studieng?nge. Nach Abschluss der Vereinbarung spricht die Universit?tsleitung den evaluierten Studieng?ngen die Akkreditierung aus und verleiht diesen das Siegel des Akkreditierungsrats für die Dauer von acht Jahren. Die Gültigkeit der Akkreditierung ist an die fristgem??e Umsetzung der vereinbarten Ma?nahmen geknüpft. Die Universit?tsleitung unterstützt die Fakult?ten bei Bedarf bei der Umsetzung der vereinbarten Ma?nahmen. K?nnen die Ma?nahmen nicht fristgem?? umgesetzt werden, kann die Universit?tsleitung auf Antrag der Fakult?t mit entsprechender Begründung die Frist für die Umsetzung der vereinbarten Ma?nahmen einmalig verl?ngern. K?nnen die Ma?nahmen auch nach Verl?ngerung nicht fristgem?? umgesetzt werden, wird das Akkreditierungssiegel entzogen. In diesem Falle – sowie für den Fall, dass keine Vereinbarung zustande kommt – muss die Fakult?t eine externe Programmakkreditierung durchführen lassen.
Evaluation der Lehramtsstudieng?nge (Zertifizierung)
Das Verfahren der Lehramtsevaluation dient der Qualit?tssicherung, Weiterentwicklung und Zertifizierung der Lehramts(teil-)studieng?nge und wird vom Regensburger Universit?tszentrum für Lehrerbildung und dem Qualit?tsmanagement-Team verantwortet. Die Lehramtsevaluation soll dazu beitragen, die St?rken und Schw?chen der an der Universit?t Regensburg angebotenen Lehramts(teil-)studieng?nge zu analysieren und Ma?nahmen zu deren Weiterentwicklung zu identifizieren. Die Fachevaluation der Lehramts(teil-)studieng?nge umfasst die Evaluation der Studienf?cher des Lehramts für alle Schularten und beinhaltet daher die Bewertung der Unterrichtsf?cher in den nicht vertieften Lehramtsstudieng?ngen, vertieft studierte F?cher im gymnasialen Lehramt, sonderp?dagogische Fachrichtungen, Grund- und Mittelschulp?dagogik, die Didaktikf?cher, EWS-Teilf?cher und Erweiterungsf?cher. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird der Lehramts(teil-)studiengang für die Dauer von 8 Jahren zertifiziert.
Die Ordnung zur Evaluation von Studium und Lehre i.d.F. der ?nderungssatzung vom 27. Juli 2023 regelt in § 6 den Geltungsbereich, den Zweck, die Zust?ndigkeiten sowie den Ablauf der Studiengangsevaluation. Der genaue Ablauf und die Zust?ndigkeiten werden detailliert in der Verfahrensbeschreibung zur Evaluation der Studieng?nge (abrufbar im Intranet) beschrieben. Als Hilfestellung für die Evaluation der Bachelor- und Masterstudieng?nge steht darüber hinaus der Leitfaden für die Studiengangsevaluation (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei) (abrufbar im Intranet) zur Verfügung, in welchem nicht nur die allgemeinen Grunds?tze und der Ablauf des Verfahrens, sondern auch die der Evaluation zugrunde liegenden Kriterien und Anforderungen beschrieben werden.
Kontakt
Annette Reichelt
Regensburger Universit?tszentrum für Lehrerbildung (RUL)
Zi. 0.00.207
Telefon: 0941 943-1567
E-Mail annette.reichelt(at)ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des RUL (externer Link, ?ffnet neues Fenster).
Evaluation wesentlicher ?nderungen von Studieng?ngen
Um sicherzustellen, dass bei wesentlichen ?nderungen an bereits akkreditierten Studieng?ngen die Akkreditierung des Studiengangs durch die ?nderung nicht beeintr?chtigt wird, wurde ein spezielles Verfahren zur Evaluation bzw. Prüfung wesentlicher ?nderungen etabliert. Die Evaluationsordnung regelt in § 7 den Geltungsbereich, den Zweck, die Zust?ndigkeiten und den Ablauf des Verfahrens ?Wesentliche ?nderungen akkreditierter Studieng?nge“. Der genaue Ablauf des Verfahrens sowie allgemeine Grunds?tze werden in der Verfahrensbeschreibung zur ?nderung von Studieng?ngen beschrieben. Die Verfahrensbeschreibung ist allen Universit?tsangeh?rigen im Intranet zug?nglich.
?bersicht Bachelor- und Masterstudieng?nge
Akkreditierte Bachelor- und Masterstudieng?nge (einschl. Akkreditierungsurkunden)
A
- Advanced Synthesis and Catalysis M.Sc.
akkreditiert bis 31.03.2029, Akkreditierungsurkunde - Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft M.A.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft M.A.
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft M.A.
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Alte Geschichte - Klassikstudien M.A.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Amerikanistik/American Studies B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde - Angewandte Bewegungswissenschaften B.A.
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde - Anglistik/British Studies B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde
B
- Betriebswirtschaftslehre B.A. (nur als zweites Hauptfach oder Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Betriebswirtschaftslehre B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Betriebswirtschaftslehre M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Betriebswirtschaftslehre Honors M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Bildende Kunst und ?sthetische Erziehung B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.06.2026, Akkreditierungsurkunde - Bildende Kunst und ?sthetische Erziehung M.A.
akkreditiert bis 30.06.2026, Akkreditierungsurkunde - Biochemie B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Biochemie M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Biologie B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Biologie Internationaler Masterstudiengang M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Britische Literatur- und Kulturwissenschaft/British Studies M.A.
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde - Business, Ecomomics & Psychology B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde
C (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei)
- Chemie B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde - Chemie M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde - Compliance LL.M. (weiterbildender Studiengang)
akkreditiert bis 30.09.2026, Akkreditierungsurkunde - Computational Science B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Computational Science M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Controlling MBA (weiterbildender Studiengang)
akkreditiert bis 30.04.2028, Akkreditierungsurkunde
D
- Data Science B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Demokratiewissenschaft M.A.
akkreditiert bis 31.03.2032, Akkreditierungsurkunde - Deutsche Philologie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde - Deutsch-Franz?sische Studien/?tudes Franco-Allemandes B.A.
akkreditiert bis 31.05.2027, Akkreditierungsurkunde - Deutsch-Italienische Studien/Studi Italo-Tedeschi B.A.
akkreditiert bis 31.03.2026, Akkreditierungsurkunde - Deutsch-Polnische Studien/Studia Polsko-Niemieckie B.A.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Deutsch-Tschechische Studien (B.A.)/?esko-německá studia (bakalá?) B.A.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Deutsches Recht und Rechtsvergleichung/German Comperative Law LL.M.
akkreditiert bis 10.09.2032, Akkreditierungsurkunde - Digital Business B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2030, Akkreditierungsurkunde - Digital Humanities M.A.
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Digital Law LL.B
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde
E
- Ecology, Evolution and Conservation M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Englische Linguistik/English Linguistics M.A.
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde - Englische Sprachwissenschaft B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde - Erziehungswissenschaft/Educational Science B.A.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Erziehungswissenschaft/Educational Science M.A.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Europ?isch-Amerikanische Studien/European-American Studies M.A.
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde - European-Studies M.A.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkrediterungsurkunde - Evangelische Theologie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Executive MBA Real Estate (weiterbildender Studiengang)
akkreditiert bis 31.01.2028, Akkreditierungsurkunde
F
- Franz?sische Philologie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde
G
- Germanistik M.A.
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde - Geschichte B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.03.2032, Akkreditierungsurkunde - Geschichte - Europ?ische Gesellschaften im Wandel / History - European Societies in Transformation M.A.
akkreditiert bis 31.03.2032, Akkreditierungsurkunde - Griechische Philologie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.03.2031, Akkreditierungsurkunde - Griechische Philologie M.A.
akkreditiert bis 31.03.2031, Akkreditierungsurkunde
H
- Historische Musikwissenschaft M.A.
akkreditiert bis 30.09.2025, Akkreditierungsurkunde - Human Resource Management LL.M. (weiterbildender Studiengang)
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde
I
- Immobilienwirtschaft B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Immobilienwirtschaft M.Sc.
akkreditiert bis 29.02.2028, Akkreditierungsurkunde - Informatik B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Informationswissenschaft B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.03.2029, Akkreditierungsurkunde - Informationswissenschaft M.A.
akkreditiert bis 31.03.2029, Akkreditierungsurkunde - Interdisziplin?re Mittelalter- und Frühneuzeitstudien M.A.
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde - Interkulturelle Europastudien M.A.
akkreditiert bis 31.03.2026, Akkreditierungsurkunde - Internationale Volkswirtschaftslehre (Mittel- und Osteuropa) B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Italienische Philologie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde
K
- Katholische Theologie B.A.
akkreditiert bis 30.09.2030, Akkreditierungsurkunde - Katholische Theologie M.Theol.
programmakkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsnachweis AR - Klassikstudien B.A.
akkreditiert bis 31.03.2027, Akkreditierungsurkunde - Klassische Arch?ologie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.07.2028, Akkreditierungsurkunde - Klassische Arch?ologie M.A.
akkreditiert bis 31.07.2028, Akkreditierungsurkunde - Kollektivit?tsstudien/Collectivity Studies B.A. (Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde - Kombinatorischer Bachelorstudiengang
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde - Kriminologie und Gewaltforschung M.A.
akkreditiert bis 29.02.2026, Akkreditierungsurkunde - Kunstgeschichte B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2025, Akkreditierungsurkunde - Kunstgeschichte M.A.
akkreditiert bis 30.09.2025, Akkreditierungsurkunde
L
- Lateinische Philologie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2030, Akkreditierungsurkunde - Leadership for Change M.A. (weiterbildender Studiengang)
akkreditiert bis 31.03.2029, Akkreditierungsurkunde - Legal Tech LL.M. (weiterbildender Studiengang)
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde - Literatur-Wissen-Medien M.A.
akkreditiert bis 30.09.2032, Akkreditierungsurkunde
M
- Mathematik B.A. (2. Hauptfach oder Nebenfach)
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Mathematik B.Sc.
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Mathematik M.Sc.
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Medizinische Chemie M.Sc.
akkreditiert bis 30.06.2026, Akkreditierungsurkunde - Medieninformatik B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.03.2029, Akkreditierungsurkunde - Medieninformatik M.Sc.
akkreditiert bis 31.03.2029, Akkreditierungsurkunde - Medienwissenschaft B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Mehrsprachigkeit und Regionalit?t M.A.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Molekulare Medizin B.Sc.
akkreditiert bis 31.01.2025, Akkreditierungsurkunde - Molekulare Medizin M.Sc.
akkreditiert bis 31.01.2028, Akkreditierungsurkunde - Musikwissenschaft B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2025, Akkreditierungsurkunde
N
- Nanoscience B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Nanoscience M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2029, Akkreditierungsurkunde - Naturwissenschaftlich-Mathematische Bildung B.Ed.
(F?cherkombinationen Biologie, Chemie, Mathematik, Physik)
akkreditiert bis 31.03.2028, Akkreditierungsurkunde
O
- ?ffentliches Recht B.A.
akkreditiert bis 30.09.2030, Akkreditierungsurkunde - Osteuropastudien M.A.
programmakkreditiert bis 31.03.2031, Akkreditierungsnachweis AR - Ost-West-Studien M.A.
akkreditiert bis 31.01.2025, Akkreditierungsurkunde
P
- Perimortale Wissenschaften: Sterben, Tod und Trauer interdisziplin?r M.A.
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde - Philosophie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.12.2025, Akkreditierungsurkunde - Philosophie M.A.
akkreditiert bis 31.12.2025, Akkreditierungsurkunde - Physik B.Sc.
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Physik M.Sc.
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Politikwissenschaft B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.03.2032, Akkreditierungsurkunde - Psychologie B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Psychologie: Psychological Science M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Psychologie mit Schwerpunkt Biologische Psychologie, Klinische Psychologie und Psychotherapie M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2030, Akkreditierungsurkunde - Public History und Kulturvermittlung M.A.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde
R
- Romanische Kulturr?ume M.A.
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde
S
- Slavische Studien B.A. (Ein-Fach Bachelorstudiengang)
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Slavische Studien B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach
akkreditiert bis 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Slavistik M.A.
akkreditiert 30.09.2031, Akkreditierungsurkunde - Spanische Philologie B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde - Speech Communication and Rhetoric M.A. (weiterbildender Studiengang)
akkreditiert bis 30.09.2030, Akkreditierungsurkunde - Südosteuropastudien B.A.
akkreditiert bis 31.03.2032, Akkreditierungsurkunde
V
- Vergleichende Kulturwissenschaft B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Vergleichende Kulturwissenschaft M.A.
akkreditiert bis 31.03.2030, Akkreditierungsurkunde - Volkswirtschaftslehre B.A. (nur als zweites Hauptfach oder Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Volkswirtschaftslehre B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Volkswirtschaftslehre M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Volkswirtschaftslehre honors M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Vor- und Frühgeschichte B.A. (Bachelorfach, 2. Hauptfach, Nebenfach)
akkreditiert bis 30.06.2024, Akkreditierungsurkunde - Vor- und Frühgeschichte M.A.
akkreditiert bis 30.06.2024, Akkreditierungsurkunde
W
- Wirtschaftschemie B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2030, Akkreditierungsurkunde - Wirtschaftschemie M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde - Wirtschaftsinformatik B.A
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Wirtschaftsinformatik B.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Wirtschaftsinformatik M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Wirtschaftsinformatik honors M.Sc.
akkreditiert bis 30.09.2027, Akkreditierungsurkunde - Wissenschaftsgeschichte B.A. (nur als Nebenfach)
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde - Wissenschaftsgeschichte M.A.
akkreditiert bis 30.09.2028, Akkreditierungsurkunde
Aufgehobene Bachelor- und Masterstudieng?nge
Aufhebung zum WiSe 2025/26
- Complex Condensed Materials and Soft Matter (COSOM) M.Sc.
akkreditiert bis 01/2025, Verl?ngerung der Akkreditierung bis 30.09.2029
Aufhebung zum WiSe 2024/25
- Angewandte Bewegungswissenschaften B.A. (Kombinatorischer Bachelorstudiengang)
akkreditiert bis 12/2023, Verl?ngerung der Akkreditierung bis 30.09.2030 - Deutsch-Spanische Studien B.A.
akkreditiert bis 03/2026, Verl?ngerung der Akkreditierung bis 30.09.2032 - Kulturgeschichtliche Mittelalterstudien M.A.
akkreditiert bis 12/2023, Verl?ngerung der Akkreditierung bis 31.03.2029 - Psychologie M.Sc.
akkreditiert bis 12/2023, Verl?ngerung der Akkreditierung bis 30.09.2027
Aufhebung zum WiSe 2023/24
- Interdisziplin?re Deutsch-Russisch Studien B.A.
akkreditiert bis 09/2029 - Polnische Philologie B.A.
akkreditiert bis 01/2027, Akkreditierung verl?ngert bis 01.10.2028 - Russische (Ostslavische) Philologie B.A.
akkreditiert bis 01/2027, Akkreditierung verl?ngert bis 01.10.2028 - Südslavische (Kroatische/Serbische) Philologie
akkreditiert bis 01/2027, Akkreditierung verl?ngert bis 01.10.2028 - Tschechische Philologie B.A.
akkreditiert bis 01/2027, Akkreditierung verl?ngert bis 01.10.2028
Aufhebung zum WiSe 2022/23
- Angewandte Bewegungswissenschaft: Motion and Mindfulness M.A., akkreditiert bis 09/2024, Akkreditierung verl?ngert bis 30.09.2027
- Naturwissenschaftlich-Mathematische Bildung M.Ed., akkreditiert bis 09/2027
Aufhebung zum WiSe 2021/22
- Internationale Volkswirtschaftslehre M.Sc., akkreditiert bis 09/2027
Externe Akkreditierung
Programmakkreditierung
Das Verfahren der Programmakkreditierung
Gegenstand der Programmakkreditierung sind Bachelor- und Masterstudieng?nge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Hat ein Studiengang ein Programm-Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erh?lt er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und tr?gt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualit?tssiegel der Stiftung. Wenn Studieng?nge in einem sinnvollen und begründeten Zusammenhang stehen, kann die Akkreditierung auch im Rahmen eines gebündelten Verfahrens durchgeführt werden (Bündelakkreditierung); gleichwohl bezieht sich die Akkreditierungsentscheidung aber stets auf den einzelnen Studiengang.
Der Akkreditierungsrat entscheidet auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung des Studiengangs. Grundlage für die Entscheidung über die formalen Kriterien ist der Prüfbericht der Agentur, Grundlage für die Entscheidung über die fachlich-inhaltlichen Kriterien das Gutachten der Gutachtergruppe.
Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung tr?gt der Studiengang das Qualit?tssiegel der Stiftung. Nach Abschluss des Verfahrens ver?ffentlicht der Akkreditierungsrat seine Entscheidung und das Gutachten einschlie?lich der Namen der Gutachterinnen und Gutachter auf seiner Internetseite. Die Akkreditierung erfolgt befristet für einen Zeitraum von acht Jahren.
Weitere Informationen s. Akkreditierungsrat (externer Link, ?ffnet neues Fenster).
Kanonische Studieng?nge
Die Agentur für Qualit?tssicherung und Akkreditierung kanonischer Studieng?nge (externer Link, ?ffnet neues Fenster) (AKAST e.V.) ist in Deutschland für die Akkreditierung kanonischer Studieng?nge (wie der Studiengang Katholische Theologie Mag. Theol. an der UR) zust?ndig. Mit der Akkreditierung wird sichergestellt, dass diese Studieng?nge den Qualit?tsstandards für kirchliche Hochschulen und theologischen Studieng?ngen im Sinne des universalkirchlichen Hochschulrechts, seiner nationalen Anwendung und der Entwicklung des europ?ischen Hochschulraumes entsprechen.
Akkreditierungsinformationen
- Informationen aus den Verfahren der unversit?tsinternen Akkreditierung und der Programmakkreditierung werden in der Datenbank des Akkreditierungsrates ver?ffentlicht.
- Die Akkreditierungsberichte der evaluierten Bachelor- und Masterstudieng?nge sind Universit?tsangeh?rigen im Intranet zug?nglich.