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FAQs im Studium

Sie studieren bereits an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t der Universit?t Regensburg? Auf dieser Seite finden Sie hier Antworten zu h?ufig gestellten Fragen zum Studium.

Sie interessieren sich für das Studienangebot oder studierenden noch nicht an der wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t der Universit?t Regensburg und haben Fragen zur Bewerbung und Einschreibung?  Dann finden Sie Antworten zu Ihren Fragen hier.

 


Allgemeine Studienangelegenheiten

Wie lauten die ?ffnungszeiten der Studienberatung?

Die Sprechzeiten finden Sie hier.

Wann finden die Prüfungen im laufenden Semester statt und wo melde ich mich dafür an?

Grunds?tzlich gilt: Die Prüfungsanmeldung erfolgt w?hrend der Vorelsungszeit. Der Prüfungszeitraum ist in den ersten 4 Wochen nach der Vorelsungszeit. Mitunter werden manche Prüfungen von den Lehrstühlen jedoch vorgezogen. Informationen zu den Prüfungsterminen und der Prüfungsanmeldung finden Sie hier.

Wie l?uft die Anrechnung von Studienleistungen aus einem vorherigen Studium ab?

Antwort Wie l?uft die Anrechnung von Studienleistungen aus einem vorherigem Studium ab?

Rechtsgrundlage für die Anerkennung von Studienleistungen ist §12 der Prüfungsordnung (externer Link, ?ffnet neues Fenster). Eine Anerkennung von Kursen anderer Universit?ten ist nur dann m?glich, wenn die Gleichwertigkeit zu Regensburger Kursen festgestellt wird. Kurse anderer Universit?ten sind gleichwertig, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und Anforderungen diesen entsprechen. ?ber diese Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Dabei orientiert sich der Prüfungsausschuss am Votum des für den jeweiligen Kurs zust?ndigen Professors. Mit diesem kl?ren Sie am Besten vorab, ob dieser Ihre Kurse anerkennt. Sollte dies der Fall sein, stellen Sie schriftlich einen Antrag auf Anerkennung von externen Prüfungsleistungen beim Prüfungssekretariat. Der Antrag auf Anerkennung externer Prüfungsleistungen kann erst gestellt werden, wenn Sie im jeweiligen Bachelor- oder Masterstudium an der Universit?t Regensburg eingeschrieben sind.

H?rtef?lle

Was ist ein H?rtefall?

Zu den H?rtef?llen z?hlen alle Lebensumst?nde, die das Studium erschweren und der oder die Studierende nicht zu vertreten hat

  • Krankheit oder die h?usliche Pflege schwer erkrankter Angeh?riger
  • Klinikaufenthalte
  • Schwangerschaft oder Elternzeit
  • Behinderungen oder chronische Erkrankungen
  • Todesf?lle im engen famili?ren Umfeld

Wann, wie und wo ist ein H?rtefall zu melden?

Wann?

Generell sind Anl?sse für einen H?rtefall immer unverzüglich mitzuteilen, sp?testens 8 Wochen vor Prüfungsbeginn innerhalb des laufenden Semesters. Selbiges gilt für sich ?ndernde Lebensumst?nde, wenn bereits ein H?rtefall gew?hrt.

Wie?

Der aufgetretene H?rtefall ist dem Prüfungssekretariat Wirtschaftswissenschaften mit entsprechenden Nachweisen mitzuteilen.

Die Mitteilung beinhaltet:

  • Nachweise sind ?rztliche Atteste, in Zweifelsf?llen amts?rztliche Atteste
  • Geburts- oder Sterbeurkunden
  • ein formloses Anschreiben in dem die Situation und die gewünschte Entlastung beschrieben sind

Wo?

Prüfungssekretariat Wirtschaftswissenschaften, Ansprechpartner des formlosen Anschreibens ist der Vorsitzende des Prüfungssausschusses.

Was genau bringt ein H?rtefallantrag?

Entsprechend Ihrer Lebensumst?nde k?nnen Ihnen Studienerleichterungen erm?glicht werden, Beispiele sind:

  • Aussetzen der Z?hlung der Studiensemester
  • Verl?ngerung der Bearbeitungszeit bzw. Abgabefrist von Prüfungen oder Hausarbeiten
  • Bedarfsgerechte Anpassung der Umst?nde oder Form der Prüfungsleistung
     

Welchen Abschnitt betrifft der H?rtefall?

Welchen Abschnitt betrifft der H?rtefall?

Eine H?rtefallsonderbehandlung wirkt sich immer auf die zukünftige Studiensituation aus. Ereignisse, die in der Vergangenheit und in einem anderen Studiengang zurückliegen, werden nicht berücksichtigt. Lag z. B. w?hrend der Schulzeit ein H?rtefall vor, dann musste dieser auch w?hrend der Schulzeit berücksichtigt werden. Wenn der H?rtefall auch noch nach der Schulzeit auch in der Studienzeit anh?lt, muss dieser auch im Studium berücksichtigt werden.

Regelungen zum Mutterschutz


Bachelor

Kann ich bereits w?hrend des Bachelor-Studiums Master-Kurse vorziehen und belegen?

Studierende an der Universit?t Regensburg, welche im Bachelor-Studiengang bereits Prüfungsleistungen im Umfang von 150 KP oder mehr erreicht haben, k?nnen bereits vor Beendigung ihres Bachelor-Studiums Kursprüfungen im Master-Programm im Umfang von insgesamt bis zu 24 KP ablegen. 

Zweck dieser Regelung ist, einen m?glichen Leerlauf in der Schlussphase des Bachelor-Studiums und somit eine unn?tige Verl?ngerung der Gesamtstudienzeit zu vermeiden. Die vorab abgelegten Prüfungen k?nnen dann sp?ter, nach Zulassung der betreffenden Studierenden zu einem Master-Studiengang, als Leistungen in diesem Master-Studiengang im Rahmen der für ihn geltenden Bedingungen angerechnet werden.

Kann ich die Noten aus vorgezogenen Master-Prüfungen im Bachelor-Studiengang einbringen?

Eine Einbringung von Leistungen aus dem Master-Studium in den Bachelor-Studiengang ist nur mit sehr gro?en Einschr?nkungen gestattet. So dürfen Kurse aus einem Pflichtmodul oder Kurse, die verpflichtender Bestandteil eines Master-Schwerpunktmoduls sind, nicht eingebracht werden. Generell ist für die Einbringung die Zustimmung des Prüfungsausschusses erforderlich.

Muss ich bis zu einem bestimmten Semester ein Minimum an Prüfungen bestanden haben?

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

Damit Sie schnell Klarheit in darüber bekommen, ob Ihre Studienwahl die Richtige war, gibt es die Grundlagen- und Orientierungsprüfung.  百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Prüfung besteht aus 6 Modulen mit insgesamt 36 Leistungspunkte (LP). 

  • Nach dem 2. Semester muss die Grundlagen- und Orientierungsprüfung bestanden sein. 
  • Sind die Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung bis zum Ende des zweiten Semesters nicht bestanden, ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erstmals nicht bestanden. 
  • Sie kann bis zum Ende des Folgesemesters einmal wiederholt werden. Sind die Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung bis zum Ende des Folgesemesters nicht bestanden, ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung endgültig nicht bestanden. 
  • Eine endgültig nicht bestandene Grundlagen und Orientierungsprüfung steht auch dem Studium eines weiteren in derselben Prüfungsordnung geregelten Studiengangs entgegen.

Die Frist zur Erfüllung der Grundlagen- und Orientierungsprüfung wird durch einen Studiengangswechsel nicht unterbrochen, n?here Informationen finden Sie hier(externer Link, ?ffnet neues Fenster) (externer Link, ?ffnet neues Fenster).

Die zu erbringenden Module der Grundlagen- und Orientierungsprüfung unterscheiden sich von Studiengang zu Studiengang insgesamt sind 36 ECTS zu erbringen, aus:

  • BWL: den Modulgruppen “Quantitative Grundlagen” und “Grundlagen der BWL”
  • BEP:  den Modulgruppen ?Grundlagen Business“, ?Grundlagen Economics“,  ?Quantitative Grundlagen“,  ?Grundlagen Sozial- und Wirtschaftspsychologie“
  • DB: den Modulgruppen “Betriebswirtschaftliche Grundlagen” (6 LP), aus einer Wahlpflichtmodulgruppe (12 LP), “Quantitative Grundlagen” (6 LP), “Grundlagen der Digitalisierung” und “Technologien & Management der Digitalisierung” (12 LP)
  • IMMO: aus den Modulgruppen “Quantitative Grundlagen” und “Grundlagen der VWL” oder “Grundlagen der BWL”
  • VWL/iVWL: aus den Modulgruppen “Quantitative Grundlagen” und “Grundlagen der VWL”

 

Sind vhb-Kurse in der Wahlmodulgruppe zul?ssig?

vhb-Kurse im Wahlbereich des Bachelorstudiums

Die vhb ist der gemeinsame virtuelle Campus der bayerischen Universit?ten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Kunsthochschulen. Kurse aus dem Angebot der vhb werden somit von einer bayerischen Hochschule angeboten. Bei der Anrechnung von vhb-Kursen im Wahlbereich sind folglich immer genau so viele ECTS m?glich, wie Veranstaltungen von anderen Hochschulen m?glich sind.

Ich habe meine Bachelorarbeit Ende des Semesters abgegeben, die Benotung wird im Folgesemester erfolgen, muss ich mich zurückmelden?

Ist eine Rückmeldung bei noch nicht eingetragener Note erforderlich?

Wichtig vorab: Auch für Wiederholungsprüfungen müssen Sie immatrikuliert sein. 
Aber, die Immatrikulation ist nur notwendig bis die Leistung erbracht ist, also z?hlt der Abgabetermin der Abschlussarbeit (und nicht die Anmeldung oder Korrektur).


Master

Wie viele Bachelorkurse aus dem Auslandsstudium kann ich mir im Master anrechnen lassen?

Gem?? §15 (6) der aktuellen Prüfungsordnung k?nnen maximal 18 Kreditpunkte (BWL, VWL) bzw. 12 Kreditpunkte (WI, IMMO) im Wahlmodul mit Bachelor-Kursen belegt werden (nur solche die nicht bereits im Bachelor eingebracht wurden nach individueller Genehmigung durch zust?ndigen Professor). 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Regelung gilt für Bachelor-Kurse der Universit?t Regensburg und soll verhindern, dass im Masterstudium zu viele Kurse aus den Bachelorstudieng?ngen eingebracht werden. Grunds?tzlich empfiehlt es sich, vor dem Auslandsstudium die Anrechenbarkeit der Kurse mit einem Regensburger Hochschullehrer aus dem jeweiligen Institut abzukl?ren. Es ist dementsprechend auch m?glich, bereits w?hrend des Bachelorstudiums Upper-Level-Bachelorkurse im Ausland zu belegen, diese dann jedoch nicht im Bachelor einzubringen, um sie sp?ter im Masterstudium im Wahlmodul zu importieren.


Haupt- und Nebenfach 

Ich studiere BWL/VWL/Wirtschaftsinformatik im 2. Hauptfach oder Nebenfach und ben?tige den Nachweis für die Einführungsveranstaltung.

Die Einführungsveranstaltung findet immer in der ersten Vorlesungswoche des Wintersemesters statt und kann somit jedes Wintersemester absolviert werden. Für den Leistungsnachweis richten Sie Ihre Fragen an den Lehrstuhl, der die Veranstaltung durchführt.

Umbuchung von Leistungen bei einem Studiengangswechsel vom Nebenfach zum Bachelor of Science

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