Was muss ich für den Studiengangwechsel beachten?
- Bitte prüfen Sie, ob Ihre Wunsch-Studienkombination tats?chlich m?glich ist.
- Für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge bzw. falls für den gewünschten Studiengang eine Eignungsprüfung vorgesehen ist, k?nnen Sie Ihren Antrag erst nach erfolgter Bewerbung und Zulassung, Voranmeldung bzw. Feststellung der Eignung stellen. Bitte denken Sie daran, die n?tigen Nachweise hochzuladen.
- Für h?here Fachsemester müssen Sie unter Umst?nden eine entsprechende Einstufung durch das für Sie zust?ndige Prüfungssekretariat beifügen.
- Wenn Sie den Studiengangswechsel zum Master angestreben, laden Sie im Rahmen des Antrags auf Studiengangswechsel bitte den Zulassungsbescheid sowie (sofern bereits vorhanden) Ihr Bachelorzeugnis hoch.
- Wenn Sie aus einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang wechseln m?chten, beachten Sie bitte vor einem Wechsel unbedingt die Hinweise zur Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) für Bachelorstudierende. Wenn Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen im Prüfungssekretariat Wirtschaftswisssenschaften.
Welche Fristen gelten für den Fachwechsel?
Ihren Antrag auf Studiengang- oder Fachwechsel k?nnen Sie grunds?tzlich nur w?hrend der Rückmelde- oder Einschreibtermine stellen. Einreichen k?nnen Sie Ihren Antrag bereits eine Woche vor der Rückmeldung.
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie von uns eine entsprechende Mitteilung.
Die Studienbescheinigungen mit den ge?nderten Studiendaten erhalten Sie etwa zwei bis drei Wochen nach Ende der Rückmeldungsfrist über das Studierendenportal SPUR (externer Link, ?ffnet neues Fenster). Sollten Sie den Antrag erst nach der Rückmeldefrist gestellt haben, erhalten Sie die Studienbescheinigung zwei bis drei Wochen nach Antragseingang.
Rückwirkende Umschreibungen für abgeschlossene Semester sind nicht m?glich.