Für welche Lehrveranstaltungen, die ich an der HfKM belege, muss ich mich an der Universit?t über EXA/SPUR bzw. FlexNow anmelden?
Grunds?tzlich gilt für die Modulbereiche GYV/GYD-011 bis GYV/GYD-032
Eine Ausnahme bilden der Unterricht in Instrument 1 und 2 sowie Gesang/Sprechen – diese Leistungen werden nicht über EXA/Spur bzw. FlexNow angemeldet, sondern pauschal am Ende des Studiums verbucht. Instrument 1 und Gesang aus dem Modul GYV/GYD-011 werden pauschal zusammen mit dem in EXA/Spur bzw. FlexNow anzumeldenden Repetitorium Schulpraktisches Instrumentalspiel gebucht und Instrument 2 aus GYV/GYD-012 bei Ablegen der Modulprüfung.
Wichtig:
Eine Anmeldung ausschlie?lich über EXA/SPUR ist nicht ausreichend. Sie garantiert weder einen Platz in überbuchten Kursen, noch erfolgt über dieses System die Verbuchung der erbrachten Leistungen am Semesterende.
Wenn Sie sich verbindlich für eine Lehrveranstaltung entscheiden, ist eine zus?tzliche Anmeldung über FlexNow zwingend erforderlich, damit Ihre Kursleistung anerkannt und verbucht werden kann.
Die Anmeldung über EXA/SPUR dient vor allem der organisatorischen Planung – sowohl für Sie als auch für die Dozierenden.
Wie wird im Doppelfach das Modul Künstlerischer Schwerpunkt testiert und gebucht?
Nach Absolvierung des BA-Studiums an der HfKM wird Ihnen von Prof. Rupprecht auf Grundlage der dort erbrachten Leistungen ein Schreiben ausgestellt, in dem best?tigt wird, dass Sie die in dem Modul geforderten Leistungen im Volumen von 60 Leistungspunkten erbracht haben und welche Modulabschlussnote sich aus diesen errechnet.
Wie werden im Doppelfach die Leistungen aus dem BA-Studium an der HfKM in FlexNow verbucht?
Nach Absolvierung des BA-Studiums müssen die für das Lehramtsstudium an der Universit?t relevanten Leistungen in einem schriftlichen zu beantragenden Anerkennungsverfahren in FlexNow gebucht werden. Fester Ansprechpartner hierfür ist Dr. Michael Wackerbauer, der die Antr?ge vor der Einreichung am Prüfungsamt auf sachliche Richtigkeit zu prüfen und abzuzeichnen hat.
Kann ich als Doppelfachstudierende bzw. -studierender die praktische Prüfung für Instrument 2 (Universit?t) bzw. Pflichtfach (HfKM) so ablegen, dass ich nur einmal geprüft werde und das Ergebnis für beide Studieng?nge angerechnet wird?
Eine Kombination der beiden Prüfungen ist m?glich und auch das empfohlene Vorgehen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich hierfür separat sowohl an der Universit?t Regensburg als auch an der HfKM für die jeweilige Prüfung anmelden müssen.
An der Universit?t Regensburg erfolgt die Anmeldung über FlexNow. Dabei ist zu beachten, dass die Anmeldefristen der Universit?t in der Regel deutlich früher liegen als die der HfKM:
Eine Nachmeldung ist grunds?tzlich nicht m?glich, wenn die Frist vers?umt wurde.
Muss ich die Klavierbegleitung für meine Staatsexamensprüfung selbst bezahlen, wenn mein Hauptfachinstrument ein Melodieinstrument ist?
Aus Gründen der Gleichbehandlung gilt folgende Regelung:
Studierende, die ein Melodieinstrument als Hauptfachinstrument spielen, erhalten im Semester vor der Staatsexamensprüfung in Instrument 1 auf Antrag eine halbe Semesterleistung Korrepetition.
Bitte melden Sie sich frühzeitig, sp?testens jedoch in Ihrem vorletzten Semester bei Prof. Rupprecht (HfKM) für die Organisation der Korrepetition.
Ich bin zum Zeitpunkt einer universit?ren Modulprüfung krank. Was muss ich unternehmen und wann kann die Prüfung nachgeholt werden?
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er Fall wird in der Prüfungs- und Studienordnung für den universit?ren Prüfungsteil der Universit?t Regensburg geregelt. Dort hei?t es §21 (2): ?Bei krankheitsbedingter Prüfungsunf?higkeit, ist ein ?rztliches Attest vorzulegen, das grunds?tzlich auf einer Untersuchung beruhen muss, die am Tag der geltend gemachten Prüfungsunf?higkeit erfolgt ist. Erkennt der Prüfungsausschuss die vorgebrachten Gründe als ausreichende Entschuldigung an, [wird] der Kandidat … zum n?chsten Prüfungstermin zur Prüfung zugelassen.“
Das bedeutet: Wenn Sie krankheitsbedingt nicht in der Lage sind, eine Modulprüfung abzulegen, informieren Sie bitte umgehend die Erstprüferin bzw. den Erstprüfer. Zus?tzlich müssen Sie dem Prüfungssekretariat Lehramt Gymnasium zeitnah ein ?rztliches Attest zukommen lassen. Der Prüfungsausschuss entscheidet dann, ob Ihre Gründe als ausreichende Entschuldigung anerkannt werden.
Bei Anerkennung der Entschuldigung gilt die Prüfung als nicht angetreten und Sie werden zum n?chsten regul?ren Prüfungstermin zugelassen. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网er findet frühestens im n?chsten Prüfungszeitraum statt und erfordert eine erneute Anmeldung über FlexNow.
Wie viele Semester der Mitwirkung im Universit?tsorchester kann ich in den Wahlbereich einbringen?
Es k?nnen maximal zwei Semester, die Sie in einem der universit?ren Orchester (Sinfonieorchester, Kammerorchester, etc.) mitgewirkt haben, für den Wahlbereich angerechnet werden. Für die Anrechnung ben?tigen Sie eine Teilnahmebest?tigung des jeweiligen Orchesterleiters.
百利宫_百利宫娱乐平台¥官网e Regelung betrifft nicht die Mitwirkung bei der ?Campusblosn“.
An wen muss ich mich bzgl. der Ausstellung der Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAf?G wenden?
Studierende des Lehramts Musik an Gymnasien, die BAf?G beziehen, müssen zu einem festgesetzten Zeitpunkt bestimmte Leistungen nachweisen, um weiter gef?rdert zu werden. Für diese Bescheinigungen ist?Prof. Dr. Katelijne Schiltz?zust?ndig. Schicken Sie ihr bitte zusammen mit der ?bersicht über Ihre bisherigen Leistungen das ausgefüllte BAf?G-Formblatt 5?zu. Bitte vergessen Sie nicht anzugeben, in welchem Fachsemester Sie sich gerade befinden!