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Aktuelle Mitteilungen aus der Verwaltung

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Dienstvereinbarung Telearbeit aktualisiert + Telearbeitsantrag ist online

Zum 01.03.2025 tritt die neue Fassung der Dienstvereinbarung zur Telearbeit und Flexitagen in Kraft, die insbesondere durch eine weitere Flexibilisierung und Mobilisierung unseres Arbeitsumfelds gekennzeichnet ist.

Au?erdem informiert die Abteilung III - Personal darüber, dass der digitale Telearbeitsantrag pünktlich zum 01.03.2025 in Lucom freigeschaltet wird.

Weiterführende Links:

?nderungen und Neuerungen

Wesentliche ?nderungen/Neuerungen in dieser Dienstvereinbarung gegenüber der bisherigen Fassungen sind:

  1. Erm?glichung von Telearbeit in der Probezeit
    Ab sofort besteht die M?glichkeit, Telearbeit bereits in der Probezeit anzubieten, sobald eine gute Einarbeitung erfolgt ist. 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网 ist in der Regel nach einer Einarbeitungszeit von mindestens einem Monat der Fall, es sei denn die jeweiligen Führungskr?fte kommen zu einer anderen Einsch?tzung. Auch besondere Not- bzw. Sondersituationen k?nnen bereits in der Probezeit anerkannt werden, so dass zu diesen Zeiten unter Umst?nden 100 % Telearbeit für einen festgelegten Zeitraum (neu: bis zu sechs Monate) m?glich ist, soweit eine gute Einarbeitung erfolgt ist. Aus den Erfahrungen in der Corona-Pandemie wurde klargestellt, dass auch der Dienstgeber die M?glichkeit hat, bis zu 100 % Telearbeit anzuordnen.
  2. Flexiblere Handhabung von Telearbeit
    Der Anteil von bis zu 60 % - je nach Eignung der T?tigkeit - bleibt gleich. Die Dienstvereinbarung stellt dazu klar, dass es keinen Anspruch auf bestimmte Tage für Telearbeit gibt. Bei Bedarf kann daher Pr?senz auch an einem Telearbeitstag erforderlich sein. Im Gegenzug ist es nun jedoch m?glich, den Anteil von Telearbeit über 2 Wochen auszugleichen. Machen Sie also zum Beispiel bei vereinbarten 60 % Telearbeit in einer Woche aus dienstlichen Gründen nur 40 % Telearbeit, so k?nnen Sie in der folgenden Woche, in Absprache, mit 80 % Telearbeit ggfs. wieder ausgleichen. Eine Ansparung von Telearbeit ist nicht vorgesehen.
  3. Flexitage
    Sollte Ihre T?tigkeit nicht für Telearbeit geeignet sein, k?nnen sie wie bisher Flexitage nehmen. Die Zahl der Flexitage ist auf maximal 12 im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche, ansonsten anteilig) begrenzt. Eine Kombination von Telearbeit und Flexitagen ist nicht m?glich.

Abteilung III - Personal wird zur Information und für Fragen zur neuen Dienstvereinbarung an folgenden Terminen eine Videokonferenz anbieten:

  • 27.02.2025, 9:00 Uhr
  • 28.02.2025, 10:30 Uhr

Link zum Zoom-Meeting: https://uni-regensburg.zoom-x.de/j/69703589645?pwd=UbjDPoj8SME1IrngaqKPfenMVIVoIi.1

Meeting-ID: 697 0358 9645
Kenncode: 386345

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