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Wir unterstützen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Doppelbelastung durch zeitaufw?ndige famili?re Verpflichtungen (Elternzeit, Pflege von Angeh?rigen mit Pflegegrad) und Wissenschaftlerinnen, die aufgrund von Schwangerschaft / Stillzeit nur eingeschr?nkt arbeiten k?nnen, durch die Finanzierung folgender Ma?nahmen aus der Pauschale für Chancengleichheit:

  • Unterstützungs- und Entlastungspersonal für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aufgrund zeitaufw?ndiger famili?rer Verpflichtungen nicht in Vollzeit arbeiten k?nnen (w?hrend der Elternzeit oder Pflegezeiten):
    Die betroffenen Wissenschaftler k?nnen durch eine Technikerin / einen Techniker oder durch eine studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft unterstützt werden. In der Regel wird eine 0,5-Stelle für bis zu 6 Monate oder einer Vollzeitstelle für bis zu 3 Monate aus der Pauschale für Chancengleichheit getragen. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte des TRR374.
  • Unterstützung- und Entlastungspersonal für Wissenschaftlerinnen, die aufgrund von Schwangerschaft / Stillzeit bestimmte Arbeiten nicht ausführen k?nnen, k?nnen durch Entlastungsspersonal, in der Regel eine studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft, unterstützt werden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte des TRR374.
  • Technische Ausstattung für das Home-Office / mobiles Arbeiten: 
    Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit famili?ren Verpflichtungen kann zur Verbesserung der Koordination von wissenschaftlicher und famili?rer Arbeit (Kinderbetreuung oder Pflege von Angeh?rigen mit Pflegebedarf) eine T?tigkeit im Home-Office sinnvoll sein. Die dafür notwendige technische Ausstattung , wie z. B. Laptops oder Dockingstationen, kann aus der Pauschale für Chancengleichheit unter der Voraussetzung finanziert werden, dass entsprechende Regelungen am Arbeitsplatz der betroffenen Person zum Arbeiten im Homeoffice bzw. zum mobilen Arbeiten an der Einrichtung grunds?tzlich vorhanden sind.
  • Finanzierung von Betreuungsma?nahmen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und für zu pflegende Angeh?rige:
    Betreuungsbedarf, der z.B. anl??lich einer Teilnahme an Fortbildungsma?nahmen, TRR-spezifischen Veranstaltungen oder notwendigen Dienstreisen auftritt, kann durch die Pauschale für Chancengleichheit unter folgenden Voraussetzungen finanziert werden:
    1) die Eltern/ famil?ren Betreuer von Pflegebedürftigen stehen aus projektspezfisichen Gründen nicht für die Betreuung zur Verfügung
    2) die Betreuung geht über die ortsübliche Grundversorgung hinaus (weil Sie z.B. am Wochenende oder nach ortsüblicher Schlie?zeit der Einrichtung liegt)
    3) die Betreuung kann anderweitig nicht finanziert werden
  • Kontigentsicherung von Kitapl?tzen:
    ?ber das F3G-Netzwerk beteiligt sich der TRR 374 an der Finanzierung von Kita-Belegpl?tzen, sofern ein TRR-spezifischer Bedarf nachweisbar ist.

Unterstützung durch Beratung, Kinder- und Ferienbetreuung sowie Unterstützung bei der Angeh?rigenpflege erhalten Sie ausserdem beim Familienservice der jeweiligen Universit?ten (Informationen zu den jeweiligen Angeboten finden Sie über die in der Liste rechts bereitgestellten Links).

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