Zu Hauptinhalt springen

SFA - Franz?sisch

Kursangebot

Unsere semesterbegleitenden Kurse beginnen in der Regel in der ersten Vorlesungswoche.?

Unser Sprachkursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis "SPUR" unter:

? Angebot für H?rer aller Fakult?ten

? Veranstaltungen des Zentrums für Sprache und Kommunikation (ZSK)

? Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung (SFA)

? Sprachkurse

? Franz?sisch


Einstufung

Nachweis von Vorkenntnissen

Für die endgültige Zulassung zu einem Kurs ist aufgrund der UNIcert-Prüfungsordnung im Hinblick auf die Qualit?tssicherung eine Sprachstandsfeststellung bzw. ein Einstufungstest obligatorisch (Ausnahme: Anf?ngerkurse).

Wer innerhalb der vorgegebenen Fristen seine Vorkenntnisse nicht nachweisen kann, darf am Kurs nicht teilnehmen.


Wodurch k?nnen diese Vorkenntnisse nachgewiesen werden?

Durch:

Wann und wie werden die Vorkenntnisse überprüft?

  • Elektronisch, vor der Platzvergabe, vor Kursbeginn.
  • Wenn kein Nachweis der Vorkenntnisse gefunden wird, werden die Teilnehmer per E-Mail dazu aufgefordert, am Nachholtermin des Einstufungstests teilzunehmen.
  • Die Kursteilnehmer brauchen daher die Nachweise ihrer Vorkenntnisse (Scheinkopien, Einstufungstestergebnis, anerkannter externer Leistungsnachweis) zur ersten Kurssitzung nicht mitzubringen.

Anerkennung externer Leistungsnachweise:

Welche externe Leistungsnachweise k?nnen anerkannt werden?

  • International anerkannte Sprachenzertifikate:
  • erfolgreich besuchte Kurse von Fakult?ten der Universit?t Regensburg sowie von anderen deutschen bzw. ausl?ndischen Hochschulen
  • gegebenenfalls andere externe Leistungsnachweise (Einzelprüfung)
  • das Abiturzeugnis wird als externer Leistungsnachweis nicht anerkannt!

Wie l?uft das Anerkennungsverfahren?

  • Die Anerkennung für den direkten Zugang zu einem Kurs (Befreiung vom Einstufungstest) per E-Mail an info.franzoesisch@ur.de baldm?gl