Für die Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) wird seit dem Sommersemester 2015 ein Auslagenersatz erhoben. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Universit?tsleitung vom 24. November 2014.
Die H?he des Auslagenersatzes für einen SFA-Kurs entsprechend der Ordnung über den Auslagenersatz vom 27. Januar 2015 finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:
Kursumfang | Betrag in € Studierende von UR & OTH | Betrag in € Gasth?rer & UR-Bedienstete |
---|---|---|
1 SWS | 12,50 | 15,00 |
2 SWS | 25,00 | 30,00 |
3 SWS | 37,50 | 45,00 |
4 SWS | 50,00 | 60,00 |
6 SWS | 75,00 | 90,00 |
Der Auslagenersatz wird für alle im Rahmen der SFA angebotenen Sprachkurse mit Ausnahme der vhb-Kurse erhoben.
Wenn Sie sich über SPUR zum Kurs angemeldet haben oder nachtr?glich zum Kurs zugelassen wurden, erhalten Sie in der 4. Kurswoche (Semesterkurse) bzw. in der 2. Kurswoche (Intensivkurse) eine Zahlungsaufforderung per E-Mail an Ihre studentische Adresse.
WICHTIG: Bitte warten Sie mit der ?berweisung, bis Sie die entsprechende E-Mail mit der Zahlungsaufforderung erhalten. In der Zahlungsaufforderung finden Sie auch alle notwendigen ?berweisungsinformationen.
Gerne k?nnen Sie in der Zwischenzeit bereits einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen, falls einer der Befreiungstatbest?nde auf Sie zutrifft.
Bitte beachten Sie:
In bestimmten F?llen ist eine Befreiung vom Auslagenersatz auf Antrag m?glich:
Sollte einer der oben genannten Befreiungstatbest?nde auf Sie zutreffen, k?nnen Sie? hier unter der Rubrik "Befreiungsantrag - Online-Formular" einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie ein neues Zahlungsziel per E-Mail.
In H?rtef?llen ist eine Stundung des Auslagenersatzes (Aufschub der Zahlungspflicht um einen bestimmten Zeitraum), eine Ratenzahlung oder eine Befreiung auf Antrag m?glich. Die zugrunde liegenden Umst?nde für einen Antrag nach der H?rtefallregelung k?nnen sehr individuell sein, unter Umst?nden kann es auch zu einer Kumulation mehrerer Gründe kommen.
Für einen Antrag auf Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung nach der H?rtefallregelung reichen Sie bitte eine formlose Begründung über das Online-Befreiungsantrags-Formular (Grund: "Mein Befreiungsgrund ist nicht aufgeführt.") ein.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob Ihrem Antrag stattgegeben und welche H?rtefallregelung (Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung) angewandt wurde. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie per E-Mail ein neues Zahlungsziel.
In berechtigten Einzelf?llen wie z. B. l?ngerer Erkrankung ist es m?glich, eine (ggf. anteilige) Rückerstattung des geleisteten Auslagenersatzes zu erhalten. Bitte füllen Sie dazu das Online-Befreiungsantragsformular aus, und schicken Sie Ihr Attest per E-Mail oder per Post an die unter Kontakt angegebene Post- oder E-Mail-Adresse.
Bei Fragen zum Auslagenersatz wenden Sie sich bitte an die Gesch?ftsführung des ZSK:
Universit?t Regensburg
Zentrum für Sprache und Komunikation
Gesch?ftsführung
Stichwort: Auslagenersatz
93040 Regensburg
Bitte haben Sie Verst?ndnis, dass die Bearbeitung aufgrund des erfahrungsgem?? hohen Andrangs etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit dringenden Anliegen k?nnen Sie sich gerne an info.zsk@ur.de wenden.