Zu Hauptinhalt springen

SFA - Auslagenersatz

Für die Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung (SFA) wird seit dem Sommersemester 2015 ein Auslagenersatz erhoben. Grundlage hierfür ist der Beschluss der Universit?tsleitung vom 24. November 2014.

Die H?he des Auslagenersatzes für einen SFA-Kurs entsprechend der Ordnung über den Auslagenersatz vom 27. Januar 2015 finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Kursumfang

Betrag in €

Studierende von UR & OTH

Betrag in €

Gasth?rer & UR-Bedienstete

1 SWS 12,50 15,00
2 SWS 25,00 30,00
3 SWS 37,50 45,00
4 SWS 50,00 60,00
6 SWS 75,00 90,00

Der Auslagenersatz wird für alle im Rahmen der SFA angebotenen Sprachkurse mit Ausnahme der vhb-Kurse erhoben.


Zahlung des Auslagenersatzes

Wenn Sie sich über SPUR zum Kurs angemeldet haben oder nachtr?glich zum Kurs zugelassen wurden, erhalten Sie in der 4. Kurswoche (Semesterkurse) bzw. in der 2. Kurswoche (Intensivkurse) eine Zahlungsaufforderung per E-Mail an Ihre studentische Adresse.

WICHTIG: Bitte warten Sie mit der ?berweisung, bis Sie die entsprechende E-Mail mit der Zahlungsaufforderung erhalten. In der Zahlungsaufforderung finden Sie auch alle notwendigen ?berweisungsinformationen.

Gerne k?nnen Sie in der Zwischenzeit bereits einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen, falls einer der Befreiungstatbest?nde auf Sie zutrifft.


Bitte beachten Sie:

  • Wird der Auslagenersatz nicht fristgereicht überwiesen und erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung über SPUR, wird die Rückmeldung bei der Studentenkanzlei für das Folgesemester verwehrt.
  • Wenn Sie einen Antrag auf Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung vom Auslagenersatz gestellt haben, warten Sie bitte auf die konkrete Rückmeldung des ZSK auf Ihren Antrag, auch wenn Sie zwischenzeitlich die regul?re Zahlungsaufforderung bekommen.

Befreiungsantrag - Online-Formular


Befreiung vom Auslagenersatz bei Pflichtkursen

In bestimmten F?llen ist eine Befreiung vom Auslagenersatz auf Antrag m?glich:

  • Alle Studierenden bestimmter Studieng?nge, die auf Grund einer für sie geltenden Studien- bzw. Prüfungsordnung in bestimmten Modulen ausschlie?lich auf Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung zurückgreifen k?nnen, werden auf Antrag vom Auslagenersatz befreit.
  • Austausch- und Programmstudierende, die aufgrund eines ?learning agreement“ mit ihrer Heimathochschule Sprachkurse der Studienbegleitenden Fremdsprachenausbildung besuchen müssen, werden auf Antrag vom Auslagenersatz befreit.

Sollte einer der oben genannten Befreiungstatbest?nde auf Sie zutreffen, k?nnen Sie? hier unter der Rubrik "Befreiungsantrag - Online-Formular" einen Antrag auf Befreiung vom Auslagenersatz stellen.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie ein neues Zahlungsziel per E-Mail.


Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung bei H?rtef?llen

In H?rtef?llen ist eine Stundung des Auslagenersatzes (Aufschub der Zahlungspflicht um einen bestimmten Zeitraum), eine Ratenzahlung oder eine Befreiung auf Antrag m?glich. Die zugrunde liegenden Umst?nde für einen Antrag nach der H?rtefallregelung k?nnen sehr individuell sein, unter Umst?nden kann es auch zu einer Kumulation mehrerer Gründe kommen.
Für einen Antrag auf Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung nach der H?rtefallregelung reichen Sie bitte eine formlose Begründung über das Online-Befreiungsantrags-Formular (Grund: "Mein Befreiungsgrund ist nicht aufgeführt.") ein.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie eine Rückmeldung per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob Ihrem Antrag stattgegeben und welche H?rtefallregelung (Stundung, Ratenzahlung oder Befreiung) angewandt wurde. Im Falle einer Ablehnung Ihres Antrags erhalten Sie per E-Mail ein neues Zahlungsziel.


Rückerstattung bei l?ngerer Erkrankung

In berechtigten Einzelf?llen wie z. B. l?ngerer Erkrankung ist es m?glich, eine (ggf. anteilige) Rückerstattung des geleisteten Auslagenersatzes zu erhalten. Bitte füllen Sie dazu das Online-Befreiungsantragsformular aus, und schicken Sie Ihr Attest per E-Mail oder per Post an die unter Kontakt angegebene Post- oder E-Mail-Adresse.


Kontakt

Bei Fragen zum Auslagenersatz wenden Sie sich bitte an die Gesch?ftsführung des ZSK:

Universit?t Regensburg
Zentrum für Sprache und Komunikation
Gesch?ftsführung
Stichwort: Auslagenersatz
93040 Regensburg

Bitte haben Sie Verst?ndnis, dass die Bearbeitung aufgrund des erfahrungsgem?? hohen Andrangs etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit dringenden Anliegen k?nnen Sie sich gerne an info.zsk@ur.de wenden.



  1. Universit?t Regensburg

Studienbegleitende Fremdsprachenausbildung

 

Sfa Rs