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Rundschreiben und allgemeine Informationen

Informationen zum Verfall von Erholungsurlaub

Aktuelle Informationen zum Verfall von Erholungsurlaub

PDF-Dokument

24.01.2025


Schlie?ung zur Jahreswende 2024/25

Die Universit?tsleitung hat beschlossen, dass die Universit?t über Weihnachten und den Jahreswechsel 2024/25 geschlossen wird. Die Schlie?ung umfasst in diesem Jahr den Zeitraum vom 24. Dezember 2024 bis einschlie?lich 6. Januar 2025. Wir bitten Sie, Urlaub (vier Arbeitstage) einzuplanen oder – soweit m?glich – die flexiblen M?glichkeiten des Arbeitszeitausgleichs entsprechend der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen.

Der Personalrat hat der Schlie?ung zugestimmt. Wie in den Vorjahren kann w?hrend der Schlie?ung nicht in der Universit?t gearbeitet werden. Es k?nnen lediglich zwingend notwendige T?tigkeiten, wie z. B. Notdienste u. ?. ausgeübt werden.

Auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in die Gleitzeitregelungen einbezogen sind,?sind grunds?tzlich verpflichtet, die auf die Schlie?tage entfallende Arbeitszeit entweder einzuarbeiten oder durch Urlaub abzugelten. Wir bitten, dies in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten zu kl?ren.

?ber die ?ffnungszeiten der Leses?le der Universit?tsbibliothek wird gesondert über die Universit?tsbibliothek informiert.

?nderungen in der Arbeitszeitregelung ab 01.11.2023

Der Freistaat Bayern hat sich mit ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion auf landesbezirklicher Ebene darauf verst?ndigt, im Rahmen einer au?ertariflichen Ma?nahme ab 01.11.2023 auf die Einarbeitung der 40,0 Stunden übersteigenden Arbeitszeit zu verzichten.

Das bedeutet, dass Vollzeitbesch?ftigte an der UR ab 1. November eine w?chentliche Arbeitszeit von 40,0 Stunden erbringen müssen - nicht mehr von 40 Stunden und 6 Minuten wie bisher.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des Kanzlers:?


Job-Ticket: Informationen und ?nderungen

→ English version of the job ticket information

Was ist das Job-Ticket?

Allgemeine Infos zum Jobticket finden Sie auf der Homepage des RVV.

Wie hoch sind die Preise für ein Job-Ticket?

Ab dem 01.01.2025 erh?hen sich die Preise für ein Job-Ticket. Die genauen Preise k?nnen Sie der Tarifübersicht entnehmen (Tabelle für Sie relevant: Rabattstufe 1).

Hat das 58-Euro-Ticket Auswirkungen auf das Job-Ticket?

Das LfF beteiligt sich an keiner Rabattaktion bezüglich des 58-Euro-Tickets. ?ber die Universit?t Regensburg besteht lediglich die M?glichkeit, das RVV Job-Ticket zu beantragen.

Wer darf ein Job-Ticket bestellen?

Voraussetzung: Einen derzeit gültigen Arbeitsvertrag* mit der Universit?t Regensburg.
Auszubildende k?nnen sich direkt beim RVV über ein kostengünstigeres Ausbildungsticket informieren.
*) Gehaltsabrechnung erfolgt durch das Landesamt für Finanzen, andere Vertragskonstellationen sind für das Job-Ticket nicht zugelassen.

Welche Laufzeit hat das Job-Tickt?

Job-Tickets, welche ab dem 01.01.2025 ausgestellt werden, haben ab dem Austellungsdatum eine Laufzeit von 12 Monaten - Nicht mehr nur, wie zuvor, bis zum Ende des 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网jahres.
Das Job-Ticket ist ein Jahresticket und wird automatisch um 12 Monate verl?ngert, wenn keine Kündigung erfolgt (Die j?hrlichen Abfragen, ob das Job-Ticket verl?ngert werden soll, gibt es somit nicht mehr).

Welche Fristen gibt es?

Neubestellungen: Abgabe des Bestellformulars (per E-Mail an ursula.gresser@ur.de) sp?testens bis zum 10ten des Vormonats
(Beispiel: Laufzeitbeginn soll der 01.05. sein, Bestellformular muss bis zum 10.04. der Personalabteilung vorliegen)

Kündigungen: schriftlich (per E-Mail) sp?testens bis zum 10ten des Monats (Beispiel: Kündigung zum 31.05., Kündigung muss bis zum 10.05. der Personalabteilung vorliegen)

Abgabe des Job-Tickets (nach Kündigung): am vierten Werktag nach Kündigungsende (in der Personalabteilung)

Wo kann ich mein Job-Ticket abholen?

Die Job-Tickets für das Jahr 2025 sind ab sofort abholbereit.
Sie k?nnen das Job-Ticket in der Personalabteilung bei Frau Gresser (Verwaltungsgeb?ude, 1.29; E-Mail: ursula.gresser@ur.de oder Tel. 0941 943-2437) abholen: Mo - Fr: 8 - 13 Uhr

Ich habe mein Job-Ticket verloren! Was nun?

Bitte sofort per E-Mail bei der Personalabteilung melden (ursula.gresser@ur.de). Wir beantragen ein Ersatz-Ticket beim RVV.
Kosten: ca. 15 Euro
Der RVV stellt ein Ersatz-Ticket aus. Sie werden von uns informiert.

Geldb?rse wurde geklaut inkl. Job-Ticket?

Bitte bringen Sie die Kopie der Anzeige zum RVV mit bzw. schicken diese als Scan bereits an die Personalabteilung mit. Die Kosten für ein Ersatz-Ticket reduzieren sich.

Haben Sie noch Fragen? Dann freuen wir uns, von Ihnen zu h?ren. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse ursula.gresser@ur.de.

Ihre Personalabteilung


Job Ticket: Information and news