Zu Hauptinhalt springen

Raumvergabe

Kostenlose Raumvergabe an studentische Gruppen

Studentische Gruppen k?nnen kostenlos R?ume an der Universit?t für Veranstaltungen buchen. Auflage der Universit?tsleitung ist, dass sich die jeweilige Gruppe zuvor vom Sprecher*innenrat akkreditieren l?sst und die jeweilige Veranstaltung eine Reihe von Bedingungen erfüllt.

Falls eure Gruppe noch nicht von uns akkreditiert ist k?nnt ihr im folgenden Abschnitt nachlesen, wie die Akkreditierung abl?uft, ansonsten k?nnt ihr gleich weiter zur Raumbeantragung.


Akkreditierung

Wie funktioniert die Akkreditierung?

Eine Vertreter*in der jeweiligen Gruppe schickt einen formlosen Antrag auf Akkreditierung zur Nutzung kostenloser R?ume mit einer Kurzbeschreibung der Gruppe und, wenn m?glich, ihrer Satzung an: asta@ur.de.

Der AStA schickt der Gruppe ein Formblatt zu, welches ausgefüllt zurück an den AStA geht.

Der AStA ber?t sich dann zeitnah über den Antrag und stimmt darüber ab. Sollten dabei Fragen offen bleiben, wird ein*e Vertreter*in der Gruppe zuerst in die n?chste Sitzung eingeladen.

Welche Bedingungen gelten für die Akkreditierung und die Veranstaltungen?

  1. ?Die Gruppe und die jeweilige Veranstaltung müssen einen thematischen Bezug zu universit?ren Bildungs-, Sozial- oder Kulturbelangen haben, die in das Eigeninteresse der Universit?t fallen. Aktionen beziehungsweise Veranstaltungen gegen Rassismus, Sexismus und Diskriminierung k?nnen in das Eigeninteresse der Universit?t fallen, wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind.
  2. Die jeweilige Veranstaltung darf keine rassistischen, sexistischen oder allgemein diskriminierenden Inhalte propagieren. Gruppen oder deren Vertreter*innen, die schon durch solche Inhalte auff?llig geworden sind, werden nicht akkreditiert.
  3. Die jeweilige Veranstaltung darf keinen überwiegend parteipolitischen Charakter haben und die Veranstaltung darf nicht darauf abzielen eine Partei oder politische Gruppierung besonders hervorzuheben. Es muss für alle Studierenden die M?glichkeit gegeben sein, aus der Veranstaltung einen bildenden, kulturellen oder wissenschaftlichen Nutzen zu ziehen.
  4. Die Gruppe und die jeweilige Veranstaltung dürfen nicht kommerziell orientiert sein. Das hei?t insbesondere: Die Veranstaltung darf nicht der Bewerbung von kommerziellen Interessen dienen, es darf kein Eintritt verlangt werden und auch kein Geld im Umfeld der Versammlung gesammelt werden. Der Verkauf von Essen und Getr?nken am Rande einer Veranstaltung mit anderem Zweck kann im Einzelfall erlaubt werden.
  5. Die Akkreditierung einer Gruppe kann widerrufen werden, falls sie (oder ihre Vertreter*innen) in der Vergangenheit gegen formale Auflagen der Raumnutzung, Sicherheitsbestimmungen oder die Hausordnung versto?en haben.

Ich bin mir nicht ganz sicher ob meine Veranstaltung die Kriterien erfüllt. Was tun?

  • Bitte redet mit uns, im Gespr?ch lassen sich Grenzf?lle fast immer besser kl?ren als schriftlich.
  • Das letzte Wort in der Entscheidung zur Raumvergabe hat im Streitfall die Universit?tsverwaltung.

Mindeststandards der Akkreditierung

Studentische Mitgliedschaft

Mindestens fünf Studierende der Universit?t Regensburg müssen der Gruppe angeh?ren; die Mehrzahl der Mitglieder sollen Studierende der Universit?t Regensburg sein. Die Mitarbeit in der Gruppe muss grunds?tzlich allen Studierenden der Universit?t Regensburg offenstehen.

Beachtung und Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie der

Grundordnung und des Leitbildes der Universit?t Regensburg

Die Gruppe und deren Mitglieder erkennen die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die

Grundordnung und das Leitbild der Universit?t Regensburg an.

Die Gruppe und/oder Teile davon darf/dürfen keine extremistischen Ansichten und/oder Ziele vertreten und/oder extremistisch beeinflusst sein. Sie darf/dürfen keine einzelnen Personen oder Personengruppen wegen des Geschlechts, der Abstammung, aus ethnischen Gründen, aus Gründen der Heimat und Herkunft, des Glaubens oder der Weltanschauung, der religi?sen oder politischen Anschauung, aufgrund einer Behinderung oder chronischen Krankheit, des Alters oder der sexuellen