Wenn Sie bereits an der Universit?t Regensburg eingeschrieben sind und Ihr Studium im Sommersemester 2025 fortsetzen m?chten, müssen Sie sich?vom 27.01. bis 07.02.205?rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch ?berweisung des Semesterbeitrages in H?he von insgesamt 198,00 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus 82,00 € Studierendenwerksbeitrag und 116,00 € Semesterticket.
Nach Zahlungseingang (ca. 1 Woche nach ?berweisung) k?nnen bereits Immatrikulations- und Studienbescheinigungen über SPUR, das Studierendenportal der Universit?t Regensburg, ausgedruckt werden und die Validierung Ihrer UR-Karte (Aufdruck des neuen Gültigkeitszeitraumes)?an den dafür vorgesehenen Terminals ist m?glich. Die Standorte der Terminals finden Sie hier.
Bitte vergessen Sie keinesfalls, die UR-Karte zu validieren! Dabei wird der neue Gültigkeitszeitraum ("bis 30.09.2025") aufgedruckt. Ohne diesen Aufdruck verliert die UR-Karte mit Ablauf des aktuellen Semesters (31.03.2025) ihre Gültigkeit.
Bitte überprüfen Sie auch, ob Ihre Adresse noch aktuell ist und ?ndern diese ggf. online über SPUR -> Mein Studium.
Wenn Sie sich nicht rückmelden, werden Sie zum Ende des Wintersemesters 2024/25 (31.03.2025) exmatrikuliert (vgl. Art. 94 Abs. 2 BayHIG).
Sie melden sich zurück, indem Sie?bis sp?testens 07.02.2025?den vollst?ndigen Semesterbeitrag in H?he von 198,00 €?auf folgendes Konto überweisen:
Bitte achten Sie unbedingt auf die richtige IBAN (DE50700500000901279276)?und überweisen Sie direkt auf das Konto der Studierendenkanzlei (DE50) und nicht auf das allgemeine Konto der Universit?t Regensburg (DE42). Weiterhin beachten Sie bitte unbedingt beim Verwendungszweck die Reihenfolge, da sonst eine Zuordnung der Zahlung nicht m?glich ist. Zudem erhalten Sie -wie gewohnt- eine E-Mail an Ihre studentische Adresse, in der Sie ebenfalls die Details zur Zahlung finden werden.
Erst mit Zahlungseingang gilt die Rückmeldung als vollzogen.
Falls Sie einen Studiengangwechsel beantragen oder Ihre F?cherkombination ?ndern m?chten, müssen Sie auch dafür die Rückmeldungsfrist einhalten.