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Was ist eine Rückerstattung?

Studierende an der Universit?t Regensburg zahlen jedes Halbjahr einen sogenannten Semesterbeitrag. Unter bestimmten Bedingungen k?nnen Sie ein Rückerstattung des Semesterbeitrags beantragen. 

Gründe für eine Rückerstattung sind: 

  • Rücknahme der Einschreibung
  • Exmatrikulation wegen Zulassung an einer anderen Hochschule 
  • Exmatrikulation wegen Beendigung des Studiums
  • Doppelimmatrikulation
  • Schwerbehinderung 

Wie beantrage ich die Rückerstattung?

Die Studierendenkanzlei der Universit?t Regensburg ist die richtige Anlaufstelle für eine Rückerstattung falls 

  • falls Ihre Einschreibung zurückgenommen wurde
  • oder falls Sie den Semesterbeitrag bereits gezahlt, sich aber vor Semesterbeginn (01. April bzw. 01. Oktober) wieder examtrikuliert haben.

Nutzen Sie in diesem Fall das Formular für einen Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages (?ffnet neues Fenster). (nicht barrierefrei). Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und senden Sie ihn als Scan per E-Mail an die Studierendenkanzlei.

Als Betreff Ihrer E-Mail an studierendenkanzlei​(at)​ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm) geben Sie bitte an: Rückerstattung Semesterbeitrag, Name, Vorname, Matrikel-/Bewerbernummer.

Sp?tere Rückerstattungen

Falls Sie eine Rückerstattung aus anderen Gründen beantragen m?chten - bspw. aufgrund einer Schwerbehinderung oder wegen einer Doppelimmatrikulation - wenden Sie sich bitte an das Studierendenwerk Niederbayern/Oberpfalz. 

Bitte beachten Sie, dass auch für einen sp?teren Antrag auf Rückerstattung Fristen einzuhalten sind. Informationen zu diesen Fristen und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Studierendenwerks (externer Link, ?ffnet neues Fenster).

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