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Germanistik als Master-Studiengang

Im Unterschied zum vorausgehenden B.A.-Studium ist der Masterstudiengang Germanistik ein Ein-Fach-Studium; man w?hlt also kein weiteres Fach dazu.

Der Master-Studiengang vertieft und erweitert Kenntnisse und F?higkeiten des vorausgegangenen Studiums; er kann aber auch nach einer Phase der Berufst?tigkeit aufgenommen werden.

Zulassungsvoraussetzungen

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens 6 Semester Regelstudienzeit) mit mindestens der Note ?gut“ (2,3) im Fach Germanistik oder einem verwandten Fach (z.B. eine andere Philologie)
  • eine mit mindestens der Note ?gut“ (2,3) benotete Studienabschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit)
  • erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren
  • Lateinkenntnisse
  • Ausl?ndische Bewerber müssen Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe 2 der DSH-Prüfung oder eine vergleichbare Prüfung nachweisen.

N?heres zur Qualifikation regelt die Prüfungsordnung.

Eignungsverfahren

?ber die Aufnahme in den M.A.-Studiengang entscheidet ein Eignungsverfahren des Instituts. Es findet in zwei Stufen statt:

  • Prüfung der Unterlagen: Die Bewerbungen werden zun?chst vom Prüfungsausschuss bewertet. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung der erste Studienabschluss noch nicht vor, wird hierfür wird die Studiennote nach 150 LP herangezogen.
  • Mastertest: Der Mastertest ist ein schriftlicher Test, der die sprachlich-stilistische Kompetenz der Bewerber überprüft sowie feststellt, ob das im ersten berufsqualifizierenden Studium erworbene Wissen an einem praktischen Beispiel angewandt werden kann.
    Der Mastertest findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit statt. Die Termine werden auf der Homepage unter 'Termine' bekannt gegeben. Ein Muster des Tests, das Aufschluss über seinen Charakter geben kann, steht zur Verfügung.?
    Der Mastertest kann auf eigene Initiative auch schon vor einer Bewerbung bei einem vorherigen Termin absolviert werden, um sich selbst Klarheit über die Eignung zu verschaffen (eine einmalige Wiederholung ist im Fall des Nichtbestehens m?glich, Auskunft über den Termin erteilt die Studiengangkoordination Germanistik).

Einzelheiten zur Prüfung der Unterlagen und zum Mastertest regelt die Prüfungsordnung.

Bewerbung

Bewerbungen sind entweder per Post oder in einem pdf-Dokument per E-Mail an die Gesch?ftsführung zu richten. Für das Wintersemester ist Bewerbungsschluss jeweils am 15. Juli, für das Sommersemester am 15. Januar.

Zur Bewerbung ist vorzulegen:

  • Hochschulabschlusszeugnis mit mindestens der Note 2,3.
    Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Hochschulabschlusszeugnis vor, muss dieses mit mindestens der Note 2,3 bis sp?testens zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden. Eine Zulassung erfolgt ohne Hochschulabschlusszeugnis nur vorl?ufig, d.h. kann kein mindestens mit 2,3 bewertetes Abschlusszeugnis nach 2 Semestern nachgewiesen werden, erfolgt die Exmatrikulation.
  • Nachweis über eine mit mind. 2,3 benotete Studienabschlussarbeit.
    Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung die Note der Studienabschlussarbeit nicht vor, muss der entsprechende Nachweis nachgereicht werden. Eine Zulassung erfolgt ohne Nachweis einer mindestens mit der Note 2,3 bewerteten Studienabschlussarbeit nur vorl?ufig, d.h. kann kein entsprechender Nachweis erbracht werden, erfolgt die Exmatrikulation.
  • Offizieller Nachweis über die nach 150 Leistungspunkten erreichte Durchschnittsnote, sofern das Hochschulabschlusszeugnis zum?zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorgelegt werden kann
  • Auflistung aller erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) mit mind. 150 LP
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der Lateinkenntnisse (i.d.R. mit dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder mit dem Transcript of?Records des BA-Studiengangs)
    Sollten die Lateinkenntnisse noch nicht vorliegen, so sind sie bis zum Ende des 2. Semesters des Masterstudiums nachzuweisen. Eine genaue Definition, wie Lateinkenntnisse nachgewiesen werden k?nnen, findet sich in der Prüfungsordnung.
  • DSH-Prüfung für ausl?ndische Studierende (oder eine vergleichbare Prüfung)

Für Unterlagen, die nicht in Deutsch oder Englisch ausgefertigt sind, ist zus?tzlich zum originalsprachlichen Dokument eine offizielle ?bersetzung vorzulegen.

Zulassung und Immatrikulation

Ist das Eignungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhalten inl?ndische Bewerberinnen und Bewerber per Post einen Zulassungsbescheid, mit dem Sie sich immatrikulieren k?nnen. Ausl?ndische Bewerberinnen und Bewerber werden der Studentenkanzlei gemeldet und von dort aus über die notwendigen weiteren Schritte unterrichtet.

Studiendauer

Das Studium dauert mindestens 4 und maximal 6 Semester.

Leistungspunkte

Im Masterstudium erwerbe