Alle internationale Studierenden ben?tigen für die Einschreibung und in manchen F?llen auch für den Aufenthaltstitel eine Krankenversicherung!
Austauschstudierende, die eine Europ?ische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben, müssen in Deutschland keine Krankenversicherung abschlie?en. Die Karte ist in allen EU-L?ndern, in Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz für medizinisch notwendige Leistungen im ?ffentlichen Gesundheitssystem gültig. Bitte bringen Sie Ihre EHIC im Original bei Ankunft mit.
Studierende aus Gro?britannien, die eine Global Health Insurance Card (GHIC) besitzen, müssen ebenfalls keine Krankenversicherung in Deutschland abschlie?en, da durch die GHIC medizinisch notwendige Leistungen im deutschen ?ffentlichen Gesundheitssystem abgedeckt sind.
Bitte beachten Sie, dass EHIC/GHIC kein Ersatz für eine Reiseversicherung darstellen. Wir empfehlen Ihnen daher, zus?tzlich eine Reiseversicherung für Ihren Austauschaufenthalt abzuschlie?en.
??Weitere Informationen zur EHIC
Wenn Sie aus der Türkei kommen und ein sogenanntes AT-11 besitzen, müssen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland abschlie?en, da zwischen Deutschland und der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Bitte bringen Sie ihr AT-11 bei Anreise im Original mit.
Austauschstudierende, bzw. sogenannte Programmstudierende, die sich in Deutschland versichern lassen müssen (z.B. Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger), k?nnen mit dem Zulassungsbescheid sofort nach der Ankunft in Regensburg eine gesetzliche Versicherung abschlie?en. Der Versicherungsschutz gilt erst ab dem Tag der Einschreibung (ab dem 1.10. für das Wintersemester und 1.4. für das Sommersemester).