Automatische Urlaubsansparung bei Beamtinnen und Beamten

Gem?? § 8 S. 1 UrlMV entf?llt für Beamtinnen und Beamten künftig das Antragsformular zur Ansparung von Erholungsurlaub.
Der nicht eingebrachte Erholungsurlaub des Vorjahres wird dadurch zum Ende der Einbringungsfrist (im Jahr 2025 der 31.10.2025) im rechtlich h?chstm?glichen Umfang (h?chstens 15 Tage) "automatisch" in angesparten Erholungsurlaub überführt.
Die Einbringungsfrist für den angesparten Urlaub bleibt unberührt.