Zu Hauptinhalt springen

Informationen

Was ist eigentlich Inklusion?

Die Aktion Mensch e.V. erkl?rt dies in einem ?u?erst sehenswerten Video in nur 80 Sekunden. Bitte sehen Sie es sich an!


Rechtliche Grundlagen

Die Schwerbehindertenvertretung ist die gew?hlte Interessenvertretung der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Besch?ftigten. Sie arbeitet unabh?ngig von den Personalr?ten und?unterstützt Schwerbehinderte und Gleichgestellte durch Informationen und Hilfestellungen in allen Fragen rund umdas Thema Schwerbehinderung und Beruf.


Was ist unter "Behinderung" zu verstehen?

Eine Erkl?rung zu der neuen Definition des Begriffs Behinderung nach der neuen Gesetzesfassung gem. § 2 Abs. 1 SGB IX finden Sie hier.


Bundesteilhabegesetz

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ge?ndert. Ziel ist es, in mehreren Umsetzungsstufen die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern.?

Schwerpunkt der ersten Umsetzungsstufe, die bereits zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist, war die Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts und die St?rkung des Ehrenamts der Schwerbehindertenvertretung.

Anbei eine Erl?uterung dazu von Prof. Franz Josef Düwell.

Buchover D _well

Siehe auch:

Düwell, Franz Josef und Beyer Christoph, Das neue Recht für behinderte Besch?ftigte: Inklusion am Arbeitsplatz - Bundesteilhabegesetz als Herausforderung für Vertretungen, Arbeitgeber und Anwaltschaft, 1. Aufl. 2017

Signatur in unserer Bibliothek: 31/PQ 5480 D853?

s. auch Inhaltsverzeichnis dazu

Ein ?berblick über die Bestimmungen der zweiten Umsetzungsstufe, die zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist, findet sich hier.


Weitere Bestimmungen:


Die wichtigsten Bestimmungen aus dem SGB?IX sind:

  • §§ 178-179 SGB IX: Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung
  • §§ 164-165 SGB IX: Rechte schwerbehinderter Menschen?und Pflichten des Arbeitgebers
  • §§ 168-175 SGB IX: besonderer Kündigungsschutz?schwerbehinderter Menschen

Abc Fachlexikon - Stand Aug.jpeg

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations?mter und Hauptfürsorgestellen (BIH) hat im August 2018 ein sehr hilfreiches Nachschlagewerk rund um das Thema Besch?ftigung schwerbehinderter Menschen herausgegeben.

Nach einer Einführung beginnt auf Seite 20 ein ausführliches Inhaltsverzeichnis über s?mtliche Begriffe, die ab Seite 31 in alphabetischer Reihenfolge nachzulesen sind.

Hier der genaue Inhalt der Publikation.


Einstellung schwerbehinderter Menschen

Arbeitgeber sind verpflichtet, auf wenigstens 5 % aller Arbeitspl?tze schwerbehinderte Menschen zu besch?ftigen (§ 154 Abs. 1 SGB IX). Wenn diese Quote nicht erreicht wird, ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe zu zahlen (§ 160 Abs. 1 SGB IX).


Hier nochmals der Leitfaden zum Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen an der Universit?t Regensburg (Stand September 2018).

Und hier ein sehr interessantes Urteil dazu.

Service: Stellenanzeigen der Universit?t Regensburg

Gemeinsames Inklusionsprojekt für sc