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2019

12. Dezember 2019 - Vierter Moot Court im Arbeitsrecht an der Universit?t Regensburg

Schrifts?tze verfassen und die Positionen des Kl?gers oder Beklagten in einer mündlichen Verhandlung vortragen: Beim arbeitsrechtlichen Moot Court verhandelten elf 百利宫_百利宫娱乐平台¥官网nen und Studenten in diesem Jahr einen Fall um den Wechsel eines Amateurfu?balltrainers von einer Herren- zu einer Damenmannschaft. Dass es dabei zu Problemen kam, lag auf der Hand: So lehnten ihn die Spielerinnen der neuen Mannschaft wegen seiner vermeintlich zu strengen Trainingsmethoden strikt ab; nur mit einer Trainerin k?nnten sie ihre Saisonziele erreichen. Nach dem Wechsel einiger b?ser E-Mails zwischen Trainer und Vereinsvorstand war der Rechtsstreit perfekt. In zwei Verhandlungen stritten deshalb je zwei studentische Teams darum, ob nun zwischen Trainer und Verein ein Vertrag zustande kam und ob dieser trotz zwischendurch ausgesprochener fristloser Kündigung weiterhin fortbestand.
Knapp 100 Zuschauer folgten am Abend des 12.12.2019 dem spannenden Schlagabtausch in zwei mündlichen Verhandlungen . Gemeinsam mit REGINA – dem REGensburger Individuel-len und Nachhaltigen Ausbildungszentrum – organisierte der Lehrstuhl Maschmann den ar-beitsrechtlichen Moot Court in diesem Jahr bereits zum vierten Mal. Der Direktor des Re-gensburger Arbeitsgerichts, Helmut Holzer, hatte im Vorfeld erneut eine umfangreiche Akte zu einem fiktiven Fall erstellt und die mündliche Verhandlung mit seinen beiden Beisitzern, Dr. Michael St?dler und Christian Schindler, beide Richter am Arbeitsgericht Regensburg, geführt.
Zuvor hatten die vier Teams ihre Argumente in entsprechenden Schrifts?tzen dargelegt. In individuellen Rhetoriktrainings gab ihnen REGINA-Experte Johannes Weber wertvolle Tipps für einen souver?nen Auftritt vor Gericht. Dabei konnte der Ernstfall gleich in einer Probe-verhandlung geübt werden. So sind die an der Universit?t Regensburg angebotenen Moot Courts ein wichtiger Teil einer praxisnahen Ausbildung: Der Moot Court schult Kompetenzen wie Rhetorik, Verhandlungs- und Vernehmungstechnik sowie freie Rede und gibt erste Ein-blicke in die Anwaltst?tigkeit.
Nach der umfassenden Einführung in den Sach- und Streitstand durch das Gericht konnten die Parteien sogleich ihr K?nnen unter Beweis stellen. Wie in einer echten Verhandlung be-gründeten sie ihre Positionen und beantworteten Fragen dazu. Bevor die drei Richter nach den beiden einstündigen Verhandlungen ihr Urteil verkündeten, diskutierten die Zuschauer, Teilnehmer und Lehrstuhlmitarbeiter bei einem kleinen Imbiss und Umtrunk vor dem H?r-saal noch die Eigenheiten des Falles.
Der Jury fiel die Entscheidung recht schwer, hatten doch sich doch alle vier Teams in Schrift-satz und Verhandlung auf einem guten Niveau pr?sentiert. Die Vertreter des beklagten Ver-eins aus der ersten Verhandlungsrunde Christian Rambach, Martin Seitz und Luis Dietrich setzten sich am Ende als Sieger durch. Der Aufwand, den die Gerichtssimulation mit sich brachte, hat sich für alle Teilnehmer gelohnt: Sie konnten wertvolle Praxiserfahrungen sammeln und zugleich ihre juristischen Kenntnisse vertiefen. Auch 2020 wird es wieder Moot Courts im Arbeitsrecht geben. Geplant ist neben der Regensburger Veranstaltung ein bay-ernweiter Wettbewerb, der am Landesarbeitsgericht München ausgetragen werden soll.


5. Dezember 2019 - Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht im Jahr 2019

Beim Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht treffen sich in jedem Semester dreimal nicht nur Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, Rechtsanw?lte und Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverb?nden, sondern auch Personalverantwortliche und Mitglieder der Belegschaftsvertretungen praktisch aller Unternehmen der Region – darunter BMW, Continental, Osram, Siemens, AUDI, Adidas, Krones – sowie interessierte Studenten. Mit stets etwa 100 Besuchern z?hlen die Vortr?ge zu den wichtigsten Weiterbildungsveranstaltungen der Fakult?t. Der Lehrstuhl für Arbeitsrecht um Prof Dr. Frank Maschmann organisiert dazu jedes Jahr ein aktuelles und praxisnahes Programm.
Den ersten Vortrag im Jahr 2019 teilten sich Rüdiger Müller, Richter am Sozialgericht Regensburg und Rechtsanwalt Ralf Weinmann. Sie skizzierten die sozialrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeitsverh?ltnissen. Weil das einvernehmliche Ausscheiden von Mitarbeitern gravierende Folgen beim Bezug von Arbeitslosengeld haben kann, gaben sie dazu Gestaltungshinweise und stellten dar, wann Aufhebungsvertr?ge, Eigenkündigungen, Befristungsabreden, gerichtliche Vergleiche und Urteile jeweils Sperrzeiten ausl?sen k?nnen.
Der Einsatz von Scheinselbstst?ndigen kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Wie sich Beitrags- und Haftungsrisiken reduzieren lassen er?rterte zu Beginn des Sommersemesters 2019 Stephan Rittweger, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht München, in seinem Vortrag zum Thema Scheinselbst?ndigkeit aus sozialrechtlicher Sicht. Er stellte die Kriterien zur Abgrenzung von beitragspflichtiger Besch?ftigung und sozialversicherungsfreier Selbst?ndigkeit vor und zeigte, wie die Landessozialgerichte verschiedene Zweifelsf?lle in der Praxis verorten.
Unter dem Titel ?Evidenz statt Bauchgefühl: Big Data im HR-Bereich" zeigten Dr. Julian Huff, Gesch?ftsführer der functionHR GmbH, und Thomas G?tz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Frank Maschmann, in ihrem gemeinsamen Vortrag mit welchen technischen M?glichkeiten es gelingt die richtigen Mitarbeiter zu finden, zu binden und gerecht zu entlohnen. Dazu ging Dr. Julian Huff zuerst darauf ein, wie Algorithmen überhaupt Verhaltensmuster erkennen und diese im HR-Bereich genutzt werden. Thomas G?tz steckte sodann die rechtlichen Grenzen der zuvor genannten Methoden nach der Datenschutzgrundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz ab.
Die korrekte Eingruppierung einer T?tigkeit ist ein oft heikles Unterfangen. Im Juli er?rterte Malte Creutzfeldt, Richter am Bundesarbeitsgericht a.D. die Grundlagen von Ein- und Umgruppierungen. So führte er etwa aus, wonach sich die zu bewertende Arbeitseinheit bestimmt oder sich die Zuordnung zu einer bestimmten Tarifgruppe richtet, welche Beteiligungsrechte des Betriebsrats und welche M?glichkeiten zur gerichtlichen ?berprüfung der Eingruppierung bestehen.
Infolge der Digitalisierung und Globalisierung ?ndert sich auch die chinesische Arbeitswelt rasant. Dr. Iris Duchetsmann stellte im November das Arbeitsrecht in China aus Praktikersicht dar. Die in China t?tige Rechtsanw?ltin berichtete aus erster Hand und angereichert mit kurzweiligen Anekdoten überraschenden Details von den Eckdaten und Rahmenbedingungen, den Besch?ftigungsformen- und bedingungen sowie der allgegenw?rtigen Mitarbeiterüberwachung und beendete den Vortrag mit einem Ausblick auf weitere anstehende Entwicklungen.
Nach dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassung ist das Arbeitszeitrecht wieder in Bewegung. Was gilt als Arbeitszeit? Wie ist sie zu erfassen? Wie ist sie zu vergüten? Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München a.D., beantwortete im letzten Vortrag des Jahres diese und andere aktuelle Fragen zum Arbeitszeitrecht. Er besprach unter anderem, ob Bereitschaftsdienste sowie Wege-, Reise- und Umkleidezeiten als Arbeitszeit zu sehen sind und wie die vom EuGH verlangte ?objektive, verl?ssliche und zug?ngliche“ Zeiterfassung aussehen k?nnte.
Die Referate finden w?hrend der Vorlesungszeit an jedem ersten Donnerstag im Monat um 18 Uhr statt. Sie dauern etwa eine Stunde und schlie?en mit einer Diskussion, die im Anschluss bei einem kleinen Imbiss und Umtrunk gerne noch im pers?nlichen Gespr?ch weitergeführt werden kann. Rechtsanw?lte k?nnen eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO erhalten. Willkommen sind natürlich auch die Studierenden, denen der Praktikerkreis die Gelegenheit gibt, arbeitsrechtliche Probleme zu vertiefen, die in den Vorlesungen und ?bungen nur am Rande behandelt werden k?nnen. Die genauen Termine und Referenten sind auf der Homepage des Lehrstuhls von Prof. Dr. Frank Maschmann ver?ffentlicht.


21. November 2019 - Hauptrunde zum Linklaters Redewettstreit

?Bin ich eine M?rderin?“ – so lautete der Titel der ersten Rede des Abends. Gespannt blickten die rund 300 Zuschauer im H 24 des Vielberthgeb?udes auf Jessika Lenitski aus Regensburg. Sie und sechs andere Studierende aus Passau, München, Erlangen und Regensburg traten bei der bayernweiten Hauptrunde des Linklaters Redewettstreits 2019 am 21. November in Regensburg an. ?

Beim Linklaters Redewettstreit stellen sich Studierende bayerischer Jurafakult?ten einem rhetorischen Kr?ftemessen. Das juristische Ausbildungszentrum REGINA organisiert diese praxisorientierte Vermittlungsform juristischer Schlüsselqualifikationen einmal j?hrlich auf dem Campus der Universit?t Regensburg. Namensgeber und Sponsor der Veranstaltung ist die Wirtschaftskanzlei Linklaters.

Nachdem sich Jessika Lenitski in ihrer Rede die Frage selbst beantwortete – nein, trotz ihrer Zeit in der Bundeswehr sei sie keine M?rderin, nur, weil sie in Uniform an einer Ampel wartete – folgte eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Themen, die die einzelnen
Redner aufgriffen. Tabea Schwaiger aus München warf die Frage auf, ob das Ehegattensplitting in der jetzigen Form noch zeitgem?? sei und nicht andere Familienkonzepte dadurch zu stark benachteiligt würden. Manuel Merz aus Passau fokussierte sich in seiner Rede auf die Unabh?ngigkeit der Justiz, warf einen kritischen Blick auf die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft und fragte sich: ?wer richtet uns?“. Ein eher unbekanntes Grundrecht beleuchtete Tobias Ostner aus München, indem er Anwendungsperspektiven des Art. 18 GG unter Berücksichtigung seiner strittigen Einordnung vorstellte. Anschlie?end hielt Maximilian Ehmann von der? Universit?t Erlangen-Nürnberg ein flammendes Pl?doyer für die Organspende in? seiner Rede: ?Vom Sterben und Leben“. Alina Almer aus Passau forderte im Hinblick? auf einen besseren Schutz vor Rechtsextremisten eine striktere ?berprüfung von? Waffenbesitzern, zum Beispiel in Form einer Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Beantragung eines Waffenscheins. Abschlie?end hielt Georg Frei? aus Regensburg ein Pl?doyer für mehr Rechtsphilosophie.

Bei dieser Themenvielfalt fiel es der Jury, die aus Dr. Ruprecht Freiherr von Maltzahn (Managing Associate bei der Wirtschaftskanzlei Linklaters), Dr. Timo Engelhardt (Partner bei der Wirtschaftskanzlei Linklaters) und Dagmar Unrecht (Redakteurin bei der Mittelbayerischen Zeitung), bestand, schwer, die Sieger der ersten Runde zu ermitteln. Letztlich zogen Georg Frei?, Alina Almer, Maximilian Ehmann und Tobias Ostner in die zweite Runde ein. In dieser Runde wurde über die Frage ?Klimakrise: Brauchen wir eine ?nderung des Grundgesetzes?“ diskutiert, wobei die Pro- und
Contra-Positio