Hier?finden?Sie Informationen zu?verschiedenen M?glichkeiten der Kostenabrechnung für unsere psychotherapeutischen Leistungen.
Wir m?chten darauf hinweisen, dass eine Kostenabrechnung bereits für den ersten Sprechstundentermin?erfolgt, unabh?ngig davon, ob im Anschluss eine Psychotherapie bei uns begonnen wird.
Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik
Bei gesetzlich versicherten Patient:innen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde und für probatorische Sitzungen?("Probesitzungen") vor Aufnahme einer Psychotherapie.
Akutbehandlung
Bei Vorliegen einer psychischen St?rung und Indikationsstellung durch eine:n unserer Psychotherapeut:innen werden von den?gesetzlichen Krankenversicherungen auch die Kosten für eine Akutbehandlung?übernommen.?
Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie)
Zur ?bernahme der Kosten für eine Psychotherapie (Kurz- oder Langzeittherapie) durch die gesetzlichen Krankenkassen muss w?hrend der probatorischen Phase von Therapeut:in und Patient:in bzw. den Sorgeberechtigten ein Antrag auf die Kostenübernahme der Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Die Krankenversicherungsstellen bearbeiten diesen Antrag innerhalb von etwa drei Wochen. Sobald die Kostenübernahme für die Psychotherapie best?tigt ist, beginnen die eigentlichen psychotherapeutischen Sitzungen.