Martina Brunner M.A.
Vertrauensfrau der Schwerbehinderten
- E-Mail Adresse: schwerbehindertenvertretung(at)ur.de (?ffnet Ihr E-Mail-Programm)
- Tel: 0941 943-1521 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Ger?t dies zul?sst)
Tel: 0172 686-19-54 (startet einen Telefonanruf, wenn Ihr Ger?t dies zul?sst) - Standort: Recht- und Wirtschaft (Seminargeb?ude), RW(S) 0.46
- Wichtige Informationen: Ich arbeite viel im Home-Office. Meine dienstlichen Telefonnummern (-1521 und -3737) werden dorthin weitergeleitet.

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Begriffskl?rung
Was ist ?Behinderung“?
?Behinderung“ ist als rechtlicher Begriff definiert als eine Einschr?nkung der k?rperlichen Funktionen, der geistigen F?higkeiten oder der seelischen Gesundheit von Personen, die dazu führen kann, dass die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeintr?chtigt ist.
Der ?Grad der Behinderung (GdB)“ beschreibt, welchen Schweregrad eine Krankheit oder Behinderung hat. Eine ?Schwerbehinderung“ liegt vor, wenn der Grad der Behinderung mindest 50 betr?gt. Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 k?nnen schwerbehinderten Menschen unter Umst?nden gleichgestellt werden.
?brigens: Die Bezeichnung ?Behinderter“ ist veraltet; stattdessen spricht man von ?Menschen mit Behinderung“ oder ?Menschen mit Beeintr?chtigung“.
Definitionen des Begriffs ?Behinderung“ auf www.juraforum.de (externer Link, ?ffnet neues Fenster)
Was ist eigentlich Inklusion?
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Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gew?hlte Interessenvertretung der schwerbehinderten Besch?ftigten und ihnen gleichgestellten Personen. Wir arbeiten unabh?ngig von den Personalr?ten und unterstützten Schwerbehinderte und Gleichgestellte durch Informationen und Hilfestellungen in allen Fragen rund um das Thema Schwerbehinderung und Beruf. Das bedeutet ganz konkret:
- Wir helfen bei der Beantragung einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung und machen Sie auf Nachteilsausgleiche aufmerksam.
- Wir tragen dazu bei, dass Sie über rechtliche Fragen in Zu‐ sammenhang mit Ihrer Behinderung gut informiert sind.
- Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Hilfsmittel für Ihre Arbeit zu beantragen, und achten insgesamt darauf, dass die Arbeitspl?tze an der Universit?t ergonomisch gestaltet sind.
- Wir stehen bei baulichen Ver?nderungen beratend zur Verfügung, um auf die Erfordernisse der Barrierefreiheit hinzuweisen.
- Wir wachen darüber, dass Ihnen auf Basis der geltenden Bestimmungen auf Ihren Antrag Teilzeitarbeit oder Wohn‐ raum- und Telearbeit erm?glicht wird.
- Wir wirken darauf hin, dass sich Ihre Behinderung bei Beurteilungen und bei Leistungspr?mien nicht nachteilig für Sie auswirkt.
- Wenn Sie es wünschen, nehmen wir an BEM-Verfahren teil und vermitteln bei schwierigen Personalgespr?chen.
- Wir finden zusammen mit Ihnen Wege für eine gelingende Wiedereingliederung nach langer Krankheit.
- Wir ziehen bei Bedarf die berufsbegleitenden und psycho‐sozialen Dienste des Inklusionsamtes oder des Integrationsfachdienstes hinzu.
- Wir schalten uns ein, wenn ein anderer Arbeitsplatz an der Universit?t für Sie gefunden werden muss, weil Sie Ihre bisherige T?tigkeit nicht mehr ausüben k?nnen.
- Wir sind immer anzuh?ren, wenn eine Kündigung ausgesprochen werden soll, und setzen uns dafür ein, dass zuerst alle milderen Ma?nahmen ausgesch?pft werden, damit das Arbeitsverh?ltnis nach M?glichkeit erhalten bleibt.
- Wir ergreifen auch selbst die Initiative und machen Vorschl?ge, wie die Inklusion schwerbehinderter Menschen weiter vorangebracht werden kann
Die Schwerbehindertenvertretung der Universit?t Regensburg ber?t aber auch alle anderen Besch?ftigten der Universit?t, wenn sie gesundheitliche Probleme oder Fragen zum Thema Behinderung haben.