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Aktuelles

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht!

Seit dem Wintersemester 2018/2019 ist Frau Prof. Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago), Inhaberin des Lehrstuhls.


Stellungnahme der Marburg Group zum Vorschlag einer Europ?ischen Abstammungsverordnung

“If you are parent in one country, you are parent in every country.” Mit dieser zu einem geflügelten Wort gewordenen ?u?erung aus dem Jahr 2020 hat die Pr?sidentin der Europ?ischen Kommission Ursula von der Leyen ein Problem angesprochen, das zahlreiche Personen in der Europ?ischen Union bewegt: die Frage, ob ein Eltern-Kind-Verh?ltnis, das in einem Mitgliedstaat wirksam begründet wurde, auch in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden kann und muss. Die grenzüberschreitende Anerkennung eines Elternschaftsverh?ltnisses ist – selbst innerhalb der Europ?ischen Union – keineswegs selbstverst?ndlich. Hintergrund ist das h?chst unterschiedlich ausgestaltete Abstammungsrecht in den Mitgliedstaaten. W?hrend sich einige Rechtsordnungen modernen Familienstrukturen gegenüber offen zeigen und etwa auch gleichgeschlechtliche Elternschaft anerkennen, liegt dem Familienrecht anderer Staaten nach wie vor ein eher traditionelles Verst?ndnis von Familie und Elternschaft zugrunde, das ausschlie?lich verschiedengeschlechtliche Elternschaft akzeptiert. Vor diesem Hintergrund kann es beispielsweise vorkommen, dass ein Kind zwar aus Sicht des spanischen Rechts zwei Mütter hat, in Polen aber nur eine dieser Personen als Mutter gilt, w?hrend die zweite Elternstelle nur ein Mann als Vater einnehmen k?nnte. Ebenso sind Konstellationen denkbar, in denen ein Mann zwar nach franz?sischem, nicht aber nach deutschem Recht Vater eines bestimmten Kindes ist. Derartige Unterschiede k?nnen in F?llen, in denen die betreffende Familie ihren Lebensmittelpunkt von einem Staat in einen anderen verlegt, erhebliche Probleme bereiten – so etwa, wenn das Kind Unterhalt von einem Elternteil fordern m?chte oder sich auf ein von den Eltern abgeleitetes Erbrecht beruft. Die genannten Schwierigkeiten erwachsen daraus, dass jeder Staat für sich entscheidet, welches Recht (deutsches oder franz?sisches, spanisches oder polnisches etc.) er anwendet, wenn die Abstammung eines Kindes zu kl?ren ist. Ma?gebend für diese Entscheidung sind die Regelungen des Internationalen Privatrechts, das in den Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union jeweils unterschiedlich ausgestaltet ist und deshalb auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.

Um diesen Zustand zu beenden hat die Europ?ische Kommission am 7. Dezember 2022 den Vorschlag für eine Europ?ische Abstammungsverordnung vorgelegt. Das Ziel ist es, durch einheitliche Regelungen im Bereich des Internationalen Privat- und Prozessrechts jedenfalls innerhalb der Europ?ischen Union Rechtssicherheit im Hinblick auf die Begründung (und die Beendigung) von Elternschaft zu schaffen.

Ob der Verordnungsvorschlag tats?chlich verabschiedet wird, h?ngt nicht zuletzt davon ab, wie überzeugend die betreffenden Regelungen ausgestaltet sind. Vor diesem Hintergrund haben sich fünf an verschiedenen deutschen Universit?ten t?tige Wissenschaftler*innen unter dem Namen ?Marburg Group“ zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen. Die Gruppe bestehend aus Christine Budzikiewicz (Marburg), Konrad Duden (Leipzig), Anatol Dutta (München), Tobias Helms (Marburg) und Claudia Mayer (Regensburg) hat den Vorschlag der Europ?ischen Kommission eingehend untersucht und Vorschl?ge für eine Optimierung unterbreitet. Die Stellungnahme der Marburg Group wurde am 10. Mai 2023 ver?ffentlicht. Der Text ist abrufbar unter https://www.marburg-group.de.

Neuerscheinungen

?Neues Namensrecht: national und international – ein Workshopbericht“, StAZ 2025, 133-142, zusammen mit Christiane von Bary/Konrad Duden/Anatol Dutta


"Internationale Zust?ndigkeit für Grundbuchberichtigungsanspruch", Anmerkung zu OLG Stuttgart, 23.5.2024 - 15 UF 23/24, FamRZ 2025, 166-167


"Unwirksamkeit von Online-Eheschlie?ungen", Anmerkung zu BGH v. 25.9.2024 - XII ZB 244/22, FamRZ 2025, 99-100


The Marburg Group's Comments on the European Commission's Parenthood Proposal (zusammen mit Christine Budzikiewicz, Konrad Duden, Anatol Dutta, Tobias Helms)


Internationales Abstammungsrecht - eine Einführung, StAZ 2023, 293 - 303 (zusammen mit Jennifer Antomo, Konrad Duden, Anatol Dutta, Tobias Helms)

Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung zum Internationalen Abstammungsrecht vom 07.12.2022 (COM[2022] 695 final) - Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS), StAZ 2023, 141-143 (zusammen mit Jennifer Antomo, Konrad Duden, Anatol Dutta, Tobias Helms)

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesverbands der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur ?nderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts, StAZ 2023, 166-169 (zusammen mit Jennifer Antomo, Konrad Duden, Anatol Dutta, Tobias Helms, Matthias Hettich, Karl Kr?mer)

Anerkennung und Wirksamkeit europ?ischer Vertragsscheidungen: Was bedeutet das EuGH-Urteil in der Rechtssache TB für die standesamtliche Praxis? StAZ 2023, 161-166 (zusammen mit Jennifer Antomo)

Verfahrensrechtliche Anerkennung der Privatentscheidung durch den italienischen Standesbeamten als "gerichtliche Entscheidung"?, Anmerkung zu EuGH (Gro?e Kammer) v. 15.11.2022 - C-646/20 (TB), ZEuP 2023, 455–471

(Unechte) Vaterschaftskokurrenzen im Internationalen Privatrecht, Anmerkung zu BGH v. 12.1.2022 - XII ZB 562/20 und OLG Brandenburg v. 18.1.2022 - 7 W 117/21,